Osnabrück: Doppelt kassiert - Insgesamt 3.600 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann und Frau aus dem Landkreis Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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ots/Hauptzollamt Osnabrück
16 Aug 05:16 2022 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Vierzig Tagessätze zu je 60 Euro für den Mann und vierzig Tagessätze zu je 30 Euro für die Frau, mithin insgesamt 3.600 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für zwei Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilten aus dem Landkreis Osnabrück bezogen als Bedarfsgemeinschaft Hartz-IV- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2021 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Ab Juni 2021 übte dann auch noch die Frau eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Beide Beschäftigungsverhältnisse wurden dem Jobcenter nicht mitgeteilt. So konnten sie rund 3.200 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) den Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Beiden zeitgleich Arbeitslosengeld II und Gehälter von ihren Arbeitgebern bezogen, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Leistungsempfänger hätten den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Das hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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