Drogen als Wodka und Waschmittel getarnt; Dortmunder Zoll stellt Liquid Ecstasy und Kokain sicher

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Flasche mit Liquid-Ecstasy
ots/Hauptzollamt Dortmund
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Kokain im Waschmittelkarton
ots/Hauptzollamt Dortmund
06 Feb 13:07 2020 von Presseportal.de Print This Article

Dortmund (ots) - Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 29. Januar einen Pkw mit polnischer Zulassung. Das Fahrzeug wurde gegen 17.00 Uhr auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover an der Anschlussstelle "Dortmund-Lanstrop" aus dem fließenden Verkehr gezogen.

Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen, hochsteuerbaren Waren oder mehr als 10.000 Euro Bargeld verneinte der 33-jährige Fahrer. Zum Zweck und Ziel der Reise gab er an, in Moers ein Auto bezahlt zu haben. Nun sei er auf dem Rückweg nach Polen. Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten im Kofferraum mehrere Waschmittelverpackungen, drei Flaschen Weichspüler und eine angebrochene Flasche Wodka, die eine grüne Flüssigkeit enthielt. Mittels eines Drogenanalysegerätes wurde ein Tropfen der grünen Flüssigkeit positiv auf Gammahydroxybuttersäure (GHB), umgangssprachlich "Liquid Ecstasy", getestet. Die Zöllner öffneten daraufhin die Waschmittelpakete und stellten zwischen dem Waschpulver ein Paket mit einer weißen, pulverigen Substanz fest. Hier ergab ein durchgeführter Drogentest einen Hinweis auf Kokain. Entsprechende Tests an dem Inhalt der Weichspülerflaschen führten zu dem Ergebnis, dass es sich um Barbiturate bzw. Methadon handelt. Methadon ist ein synthetisch hergestelltes Opioid. Da der Verdacht bestand, dass es sich um Betäubungsmittelgemische handeln könnte, wurden auch diese Flaschen sichergestellt.

"Insgesamt wurden ca. ein Liter Liquid Ecstasy, 1.103 Gramm Kokain sowie die drei Flaschen "Weichspüler" sichergestellt" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

Der Reisende wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen.

Zusatzinformation:

Methadon ist eine legale Substanz, deren Verwendung durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt wird. Demnach ist Methadon sowohl verkehrs- als auch verschreibungsfähig. Nach den Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird die Verschreibung aber kontrolliert, also beschränkt. Jeglicher nicht genehmigter Handel und Besitz ist strafbar.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell



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