Erste Erkenntnisse zum Bahn-Vorfall in Griesen - Bundespolizei in Rosenheim ermittelt

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Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim hat wegen des Bahn-Vorfalls bei Griesen am 22. Januar Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. (Foto: Bundespolizei)
ots/Bundespolizeidirektion München
28 Jän 16:24 2020 von Presseportal.de Print This Article

Griesen / Rosenheim (ots) - In der vergangenen Woche wäre es bei Griesen beinahe zu einem Unfall zwischen zwei Regionalbahnen gekommen. Die Bundespolizei in Rosenheim hat wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr die Ermittlungen aufgenommen und die Staatsanwaltschaft München II informiert.

Eine Rekonstruktion des Geschehens vom Mittwochnachmittag (22. Januar) ergab, dass die in Richtung Österreich fahrende Regionalbahn auf eingleisiger Strecke offenbar fast auf den bei Griesen stehenden Gegenzug aufgefahren wäre. Dieser befand sich noch vor dem Bahnhof Griesen auf Höhe des Einfahrsignals, das den Triebfahrzeugführer mit rotem Signallicht anwies, zu warten. Gleichzeitig fuhr der aus Garmisch-Partenkirchen kommende Zug mit Fahrziel Ehrwald (Tirol) aus dem Bahnhof Griesen hinaus. Bei einer Geschwindigkeit von rund 60 Kilometern pro Stunde erkannte der Lokführer die Scheinwerfer des anderen Schienenfahrzeugs, das sich auf demselben Gleis befand, und bremste seinen Zug sogleich ab. Etwa 25 Meter vor dem Hindernis kam die abgebremste Regionalbahn zum Stehen. Im Bahnhof Griesen wären im Übrigen zwei Gleise zur Verfügung gestanden, sodass die Züge dort aneinander vorbeifahren hätten können.

Die Ermittler der Bundespolizei gehen nach einer ersten Auswertung der in Frage kommenden Ursachen für diesen Zwischenfall davon aus, dass die auf eine Verspätung des aus Garmisch-Partenkirchen kommenden Zuges zurückzuführende Fahrplanabweichung die Organisation des Fahrbetriebes durcheinandergebracht hatte. Inwieweit dies zu einer Fehleinschätzung von Bahnmitarbeitern, die für den Betriebsablauf verantwortlich waren, geführt haben könnte, bleibt Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Nach wie vor wird auch die Möglichkeit technischer Probleme in die bahnpolizeilichen Recherchen einbezogen. Die der Bundespolizeiinspektion Rosenheim vorliegenden Ermittlungsergebnisse werden der zuständigen Staatsanwaltschaft München II zugeleitet. Von dort aus wird das weitere Verfahren geführt.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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