Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohnes im Stadtgebiet Frankfurt am Main

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Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
22 Jän 16:10 2020 von Presseportal.de Print This Article

Frankfurt am Main (ots) - Im Rahmen einer Mindestlohnschwerpunktprüfung wurden am Dienstag, 21.01.2020 tagsüber 17 Objekte, hauptsächlich im Gastronomiebereich, von 41 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main geprüft. Im Vordergrund der Prüfungen galt es festzustellen, ob die Arbeitgeber die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) erfüllen, sowie ihre Arbeitnehmer gegenüber der Sozialversicherung gemeldet haben. In einigen Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße, Leistungsmissbrauch und mehrfach den Verdacht auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Weiterhin wurden drei Arbeitnehmer wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest-genommen. Es wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtmitführung von erforderlichen Ausweisdokumenten eingeleitet. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse dauert an.

Zusatzinformation: Gegenwärtig (bzw. seit 01.01.2020) liegt der zu gewährende Mindestlohn nach dem MiLoG bei 9,35 Euro brutto pro Stunde. Darüber bestehen für den Arbeitgeber je nach Branche und Art des Beschäftigungsverhältnisses Verpflichtungen, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen geben im Zusammenhang mit den jeweiligen Lohnabrechnungen Auskunft darüber, ob der maßgebliche Mindest-lohn erreicht bzw. überschritten wurde.

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Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell



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