Augsburg: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt - Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

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Symbolfoto HZA Augsburg
ots/Hauptzollamt Augsburg
17 Nov 11:39 2020 von Presseportal.de Print This Article

Augsburg (ots) - Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen be-fragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindest-lohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abge-schlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmä-ßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunkt-kontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde. Das Hauptzollamt Augsburg beteiligte sich mit insgesamt 64 Beschäftigten an der bundeswei-ten Schwerpunktprüfung. Im Allgäu wurden vier albanische Staatsbürger bei Ausübung einer Arbeit in der Recyclingwirtschaft angetroffen, obwohl sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist waren. Sie verfügten somit weder über einen Aufenthaltstitel noch ei-ne Arbeitserlaubnis. Gegen die vier Personen wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Auf-enthalts eingeleitet und eine Sicherheit für Strafe und Kosten erhoben. Die zuständige Aus-länderbehörde ordnete zwischenzeitlich die Ausweisung an. Darüber hinaus wurden im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg 13 Verstöße nach dem Mindestlohngesetz festgestellt. In 22 Fäl-len sind weitere Prüfungen erforderlich.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges In-strument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und ille-galer Beschäftigung darstellt.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Der Zoll bildet aus: www.zoll.de /Karriere



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell



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