Frankfurt am Main: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt- Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

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Zoll
ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
17 Nov 11:41 2020 von Presseportal.de Print This Article

Frankfurt am Main (ots) - Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen be-fragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindest-lohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abge-schlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmä-ßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunkt-kontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Haupt-zollamtes Frankfurt am Main Kontrollen überwiegend im östlichen Stadtgebiet Frankfurt am Main durch. 35 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, sowie fünf Kräfte des Regierungs-präsidiums zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen. Überprüft wurden 21 Betriebe sowie 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Erste Prüfungen vor Ort ergaben in zwei Fällen Anhaltspunkte für die Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Min-destlohnes sowie in neun Fällen der Verdacht auf illegalen Aufenthalt sowie Beihilfe dazu. In zwölf Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen wegen des Verdachts auf Beitragsvor-enthaltung notwendig. In einem weiteren Fall ergab sich der Hinweis auf Leistungsmiss-brauch. Die Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges In-strument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und ille-galer Beschäftigung darstellt.

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Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell



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