Dresden : Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt - Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit
ots/Hauptzollamt Dresden
19 Nov 12:01 2020 von Presseportal.de Print This Article

Dresden (ots) - Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindest-lohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Hauptzollamt Dresden: Im Bezirk des Hauptzollamtes Dresden waren 80 Zöllnerinnen und Zöllner an der Schwerpunktprüfung beteiligt. Sie kontrollierten 40 Standorte von in der Abfallwirtschaft tätigen Firmen und befragten rund 250 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurden acht Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften festgestellt. Darüber hinaus gab es Feststellungen von Leistungsmissbrauch (4) und Beitragsvorenthaltung (6). In 19 Fällen stellten die Beamten vor Ort Unregelmäßigkeiten fest, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell



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