Heilbronn: Gefälschte Kleidungsstücke, ein makaberer Lampenschirm und dubiose Wunderpillen

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Stacheln des artengeschützten Stachelschweins, die zu einem Lampenschirm verarbeitet sind Quelle: ZOLL
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Kunststoffdosen mit Pillen, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen Quelle: ZOLL
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Lampenschirm aus Tierbestandteilen, die dem Artenschutz unterliegen Quelle: ZOLL
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Gefälschte Sweatshirts eines Sportartikelherstellers aus Herzogenaurach Quelle: ZOLL
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21 Jän 14:14 2019 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - So manche Abfertigung der zahlreichen ausländischen Postpakete, die den Zoll passieren, überrascht selbst erfahrene Zöllner. Bereits Mitte des vergangenen Jahres wollte ein 40-jähriger Mann eine an ihn adressierte Briefsendung aus den Vereinigten Staaten beim Zollamt Heilbronn abholen und meldete den Inhalt der drei Kunststoffdosen mit Nahrungsergänzungsmittel an, die dem Kraftaufbau dienen sollten. Um gesundheitliche Gefahren für den Mann auszuschließen, erging eine Kontrollmitteilung an das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde. Dieses bestätigte den richtigen Riecher der Zöllner, dass die insgesamt 270 Pillen dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen. Letzte Gewissheit über die genaue Zusammensetzung der Pillen, die laut Packungsangaben "explosive Energie, einen verbesserten Stoffwechsel und eine gesteigerte Fettverbrennung" versprechen, brachte jetzt das Gutachten eines zolleigenen Analyselabors zu Tage. Die Wunderpillen wurden infolgedessen auf Grundlage des AMG vom Zoll sichergestellt und der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Regierungspräsidium abgegeben. Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten vertrieben werden, können in Deutschland, wie in diesem Fall, als Arzneimittel gelten und damit dem AMG unterliegen. In der Vorweihnachtswoche bestand bei zwei großen Postpakten für einen 24-jährigen männlichen Adressaten aus Heilbronn angesichts des Inhalts von insgesamt 21 Gucci Hosen und Oberteilen, fünf Adidas Sweatshirts und weiteren fünf Pullovern der Marke Off-White sowie zehn Nike Trainingsanzügen Zweifel an der angemeldeten Geschenksendung aus der Türkei. Da von allen Markenrechtsinhabern Grenzbeschlagnahmeanträge beim Zoll gestellt und die vorliegenden Kleidungsstücke von den Rechtsvertretern der Unternehmen als Fälschungen bestätigt wurden, stellte der Zoll auch diese Sendung sicher. Damit die Kleidungsstücke nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen, werden diese unter zollamtlicher Überwachung zerstört. Für ein aus dem Südafrikaafrikaurlaub nachgesandtes Reisegepäck war kurz vor Weihnachten beim Zollamt Ludwigsburg aufgrund artenschutzrechtlicher Bestimmungen der Zoll Endstation. Einem Ludwigsburger wurde die Einfuhr eines Lampenschirms untersagt, da dieser aus Stacheln eines artengeschützten Stachelschweins hergestellt wurde. In diesem Fall wird das Produkt nicht vernichtet, sondern findet in der Asservatenkammer des Zolls einen Platz. Der weltweite Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten birgt nicht nur die Gefahr der Ausbreitung und Einschleppung von Tier- und Pflanzenseuchen, sondern bedroht auch den Erhalt der Artenvielfalt. Bei der unerlaubten Einfuhr artengeschützter Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur wie im Fall des Stachelschweinlampenschirms die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Naturschutz.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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