Großteil der BürgerInnen hält sich an die Allgemeinverfügungen - nur einzelne Verstöße

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Foto Polizei: Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in Osterholz-Scharmbeck gemeinsam die Einhaltung der neuen Regelungen
ots/Polizeiinspektion Verden / Osterholz
26 Mär 15:16 2020 von Presseportal.de Print This Article

Landkreis Osterholz (ots) - Seit dem Wochenende hat die Polizei im Landkreis Osterholz verstärkt die Einhaltung der Allgemeinverfügungen kontrolliert und weiterhin Präsenz gezeigt. Hierbei waren die Beamtinnen und Beamten mit Streifenwagen, Pedelecs oder auch zu Fuß unterwegs. Außerdem wurden die Kontrollen in Osterholz-Scharmbeck beispielsweise gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt durchgeführt. Darüber hinaus erreichten die Polizei seit dem Wochenende wiederholt Hinweise von aufmerksamen Anruferinnen und Anrufern, die ebenfalls ein Auge auf die Einhaltung der Allgemeinverfügungen haben.

Es wurde festgestellt, dass sich bereits der Großteil der Bürgerinnen und Bürger sehr verantwortungsbewusst an die neuen Regelungen hält. Allerdings traf dies in Einzelfällen leider nicht zu.

Beispielsweise schritt die Polizei am Dienstag in Worpswede ein, weil sich ein 65-Jähriger nicht an die Mindestabstände hielt (wir berichteten). Er erhielt eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Darüber hinaus erteilten die Polizistinnen und Polizisten einer Gruppe von fünf Personen im Alter von 15 bis 18 Jahren am Dienstag einen Platzverweis, weil die Jugendlichen sich trotz einer Ansprache nicht aus einer Parkanlage in Osterholz-Scharmbeck entfernen wollten. Darüber hinaus wurde auch am Mittwoch ein Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz gegen eine Gruppe von Personen eingeleitet, die in Osterholz-Scharmbeck angetroffen wurde. Drei weitere Jugendliche erhielten am Dienstag in Ritterhude ebenfalls einen Platzverweis.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf das bestehende Kontaktverbot hin. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind mit einigen Ausnahmen verboten. Außerdem sind öffentliche Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch gefährden, beispielsweise Gruppenbildung oder Picknicken, untersagt.

Insgesamt ist die Polizei im Landkreis Osterholz jedoch beeindruckt von der Einhaltung der Allgemeinverfügungen sowie dem positiven Gesamtbild und dankbar für das überwiegende Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. Dadurch helfen diese der Polizei und den Kommunen bei ihrer Arbeit.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Verden / Osterholz, übermittelt durch news aktuell



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