Osnabrück: Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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Zoll deckt Leistungsbetrug auf
ots/Hauptzollamt Osnabrück
30 Nov 06:46 2018 von Presseportal.de Print This Article

Mehrfach kassiert - 2000 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus Weyhe

Osnabrück (ots) - Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Syke einen Leistungsbezieher mit Wohnsitz in Weyhe zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 37-Jährige Einkommen aus zwei Beschäftigungen. Entgegen seiner Verpflichtung zeigte er der Agentur für Arbeit seinen Verdienst jedoch nicht an. So konnte er rund 600 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren. Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und zwei Gehälter von unterschiedlichen Arbeitgebern in verschiedenen Zeiträumen bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte. Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Die Agentur für Arbeit hat die ausgezahlten Beträge inzwischen zurückgefordert.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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