Osnabrück: Haftstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus dem Raum Bad Bentheim
ots/Hauptzollamt Osnabrück
Die Technik hilft dem Zoll bei den Ermittlungsarbeiten
Osnabrück (ots) - Drei Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Gleich doppelt kassierte ein 40-Jähriger, der über zwei Monate hinweg zu Unrecht Arbeitslosengeld I und Hartz-IV-Leistungen bezogen hatte. Während des Arbeitslosengeldbezuges übte der Mann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Speditionsgewerbe aus. Seine erzielten Erwerbseinkünfte teilte er dem Arbeitsamt nicht mit. Aus diesem Grunde wurden ihm 777 Euro an Arbeitslosengeld I zu Unrecht ausgezahlt. Zudem lebte der Mann in einer Bedarfsgemeinschaft, die von der Stadt Bad Bentheim aufstockend Leistungen nach dem SGB II erhielt. Dieser entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 1.881 Euro. Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage Namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte. "Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan", so Thomas Schmidt, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück. Das Urteil ist rechtskräftig.
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