Hamburg: Hamburger Zoll findet bei Kfz-Kontrolle über 30.000 Euro // Zollbeamte des Hauptzollamts Hamburg stellen Bargeld sicher

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ots/Hauptzollamt Hamburg
26 Mai 12:55 2023 von Presseportal.de Print This Article

Hamburg (ots) -

Bereits Anfang der Woche kontrollierten Zollbeamte einen Kastenwagen aus Dänemark auf Einhaltung der geltenden Zollvorschriften. "Im Verlauf der Kontrolle wurde der Führer des Fahrzeugs nach mitgeführten Waren befragt," erläutert Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. "Der Fahrzeugführer gab an, lediglich Waren von Dänemark nach Deutschland zu transportieren. Die weitere Nachfrage in Bezug auf eventuell mitgeführtes Bargeld beantwortete er mit einem "geringen" Betrag Dänischer Kronen. Die Zollbeamten wurden misstrauisch und durchsuchten das Fahrzeug. Bereits bei der Fußmatte auf der Beifahrerseite fanden sie in verschiedene Bündel verpackte Geldscheine. Nunmehr räumte der Fahrzeugführer ein, dass diese Barmittel zum Begleichen von noch ausstehenden Rechnungen gedacht seien. Weiter konnte nicht geklärt werden, ob es sich um seine Barmittel oder eventuell um Firmengelder handelt. "Da die Angaben insgesamt nicht plausibel waren, leitete die Beamten vor Ort ein Clearingverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche ein", führt Bachmann aus. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.

In der Summe wurden knapp 111.000 Dänische Kronen und etwa 21.000 Euro sichergestellt. Von der Gesamtsumme wurden dem Fahrer 200 Euro überlassen, damit er seine Heimreise antreten konnte.

Zusatzinformationen:

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen an Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. So müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei Reisen aus einem oder in ein Drittland müssen Reisende die Barmittel sogar von sich aus anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmelden bzw. anzeigen, unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell



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