Deutschland: Hauptzollamt Münster kontrolliert 13 Baustellen im Münsterland / Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Baugewerbe

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Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Münster kontrollierten heute im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung vier Baustellen im Stadtgebiet nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
ots/Hauptzollamt Münster
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Insgesamt wurden heute durch das Hauptzollamt Münster im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 247 Arbeiter kontrolliert.
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An einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren heute auch Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Münster beteiligt.
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17 Apr 12:31 2021 von Presseportal.de Print This Article

Münster (ots) - 48 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster kontrollierten heute auf 13 verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet von Münster sowie in den Kreisen Borken und Steinfurt sowohl Beschäftigte als auch die Arbeitgeberinnen und -geber nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, die an diesem Tag zeitgleich überall im Bundesgebiet stattfand. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Auf einer der vier in Münster geprüften Baustellen trafen die dort eingesetzten 22 Beamtinnen und Beamten auf zwei Arbeiter, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Auch im Kreis Borken, in dem vier Baustellen von 14 Zöllnerinnen und Zöllnern kontrolliert wurden, wurden zwei Arbeiter ohne Aufenthaltserlaubnis angetroffen. Sofern die Arbeitgeber ermittelt werden können, erwartet sie ein Strafverfahren, die Arbeiter müssen Deutschland verlassen. Ohne offensichtliche Auffälligkeiten verliefen dagegen die Prüfungen im Kreis Steinfurt, in dem fünf Baustellen durch insgesamt zwölf Beamtinnen und Beamte kontrolliert wurden. Insgesamt wurden 247 Arbeiter überprüft, deren Angaben in den kommenden Tagen ausgewertet werden. Dabei können sich weitere Sachverhalte, beispielsweise Verstöße gegen den Mindestlohn oder Sozialleistungsbetrug, ergeben.

Nicht nur bei der heutigen Schwerpunktprüfung überprüfen die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS vor Ort die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Im Baugewerbe spielen darüber hinaus die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Die Beschäftigen der FKS stellten durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet und sie kontrollierten, ob dieser auch gezahlt wird. Denn in fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell



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