Hauptzollamt Potsdam führt Mindestlohnkontrollen bei Kurier- und Paketdiensten durch
ots/Hauptzollamt Potsdam
Potsdam (ots) - Der Zoll führte am Morgen des 08. Februar 2019 Kontrollen bei Kurier- und Paketdienstleistern in den Landkreisen Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming durch.
Im Rahmen der Kontrollen erfassten die Zöllner 178 Arbeitnehmer und prüften in drei Firmen die Geschäftsunterlagen. Vor Ort stellten die Zöllner in neun Fällen Unregelmäßigkeiten fest, denen bei weiteren Prüfungen nachgegangen wird.
Anlass der Kontrollen war eine bundesweit koordinierte Kontrollaktion des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Logistikgewerbe, an der sich auch das Hauptzollamt Potsdam mit 47 Beamten beteiligte.
Die weiteren Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Potsdam dauern an.
Zusatzinformationen: Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.
Der Mindestlohn in der Logistikbranche beträgt seit dem 01.01.2019 9,19 Euro.
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