Kontrolle von Kleintransportern in Niederaula: Zahlreiche Verstöße festgestellt - in 14 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden

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Kontrollsituation
ots/Polizeipräsidium Osthessen
25 Mär 19:25 2022 von Presseportal.de Print This Article

Fulda (ots) -

Kontrolle von Kleintransportern in Niederaula: Zahlreiche Verstöße festgestellt - in 14 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden

Kleintransporter bis 3,5t bilden mit 2,4 Millionen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland einen nicht unerheblichen Anteil im Straßenverkehr. Zum größten Teil werden die Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt. Die Fahrer haben hierbei Aufzeichnungen über Ihre Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.

In der Nacht vom 24.03.2022 - 25.03.2022 wurde im Rahmen des Konzeptes "AG Kasten" der beiden Polizeiautobahnstationen Bad Hersfeld und Petersberg eine gemeinsame Kontrollstelle zusammen mit Beamtinnen und Beamten der Hessischen Bereitschaftspolizei, der Polizeistationen Hersfeld, Rotenburg und Lauterbach, dem Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie dem Bundesamt für Güterverkehr am Logistikstandort Niederaula durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag hierbei primär in der Einhaltung und Dokumentierung der Lenk- und Ruhezeiten, aber auch in der Überprüfung der Fahrtauglichkeit sowie der technischen Zustände der Fahrzeuge. So wurden in 76 Fällen die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. In zwei Fällen hatten die Fahrer Betäubungsmittel konsumiert - sie mussten sich einer Blutentnahme unterziehen und konnten ihre Fahrt nicht weiter fortsetzen.

Der TÜV-Verband hatte im Jahr 2021 festgestellt, dass bei über 20 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge bis 3,5t unter anderem gefährdende Mängel bestehen. In den meisten Fällen liegen die Mängel hier bei Problemen durch Ölverluste am Motor oder Getriebe sowie der Beleuchtungseinrichtung.

Die Fahrzeuge unterliegen durch den dauerhaften Einsatz starkem Verschleiß und werden dazu vom Halter oftmals schlecht gewartet. Dies spiegelte nun auch das Ergebnis der aktuellen Kontrolle wieder. Insgesamt acht Fahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Bei sechs Kleintransportern lag ein erheblicher Ölverlust vor und in einem weiteren Fall war zusätzlich noch die Einspritzanlage defekt. Besonders erwähnenswert war der Zustand von zwei weiteren Fahrzeugen. Bei einem war die Bremsscheibe gerissen und absolut wirkungslos. Zudem wurde der Tank mit einem Zurrgurt "gesichert". In einem weiteren Fall war das gesamte Fahrzeug kurz vor dem "Durchbruch", weil der Rahmen an zwei Stellen gerissen war.

In vier Fällen wurde ein Verstoß gegen die geltenden Kabotageregeln festgestellt. Kabotage ist die Möglichkeit für ausländische Unternehmen, nach einer grenzüberschreitenden Beförderung in Deutschland eine begrenzte Anzahl an erlaubten Güterbeförderungen im deutschen Inland durchzuführen. Da die betroffenen Spediteure den erforderlichen Beleg über eine vorherige grenzüberschreitende Beförderung nicht nachweisen konnten, wurde eine erneute Beladung vor Ort untersagt. Sie mussten ihre Rückfahrt leer antreten. Die Speditionen müssen mit Bußgeldern im vierstelligen Bereich rechnen. Mit der Fertigung von 16 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohnes und Beschäftigungen ohne Anmeldung, hatte der Zoll auch jede Menge zu tun.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Ergebnis der Kontrolle von circa 80 Fahrzeugen erneut aufgezeigt hat, dass dieser Bereich der Güterbeförderung regelmäßig überwacht werden muss. Fahrer von Kleintransportern, die übermüdet oder auch mit Fahrzeugen mit gravierenden Mängeln unterwegs sind, stellen bei oftmals gefahrenen hohen Geschwindigkeiten ei


Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell



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