Osnabrück: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Frau aus dem Raum Sulingen; 900 Euro Geldstrafe für rund 330 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Slide background
Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
29 Nov 14:06 2022 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Neunzig Tagessätze zu je 10 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Sulingen für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2020 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht wahrheitsgemäß mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 330 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) der Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort und wahrheitsgemäß benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de