Heilbronn: Leistungsempfänger wegen Betrugs zu elfmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt

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Eingangsbereich des Amtsgerichts Heilbronn Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "Zoll"
ots/Hauptzollamt Heilbronn
27 Dez 07:04 2018 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamts Heilbronn Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass ein aus Bietigheim-Bissingen stammender Mann über acht Monate Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen hat. Das Gericht verurteilte den 38-jährigen Mann im Oktober dieses Jahres wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte der Mann seine über mehrere Monate andauernde Beschäftigung pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter des Landkreis Ludwigsburg verschwiegen. Dadurch bezog der im Leistungsbezug stehende Mann Arbeitslosengeld II in Höhe von mehr als 7000 Euro ohne rechtlichen Grund. Der Mann ist darüber hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet. Zusatzinformation: Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt. Das Arbeitslosengeld II hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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