Gelsenkirchen: Massive Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper

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Vermutlich durch illegale Böller wurde dieser Zigarettenautomat an der Cranger Straße in Gelsenkirchen-Erle komplett zerstört. Foto: Polizei Gelsenkirchen
ots/Polizei Gelsenkirchen
29 Dez 15:53 2018 von Presseportal.de Print This Article

Die Polizei warnt vor dem Gebrauch von illegalen

Gelsenkirchen (ots) - Von "Feiertagsruhe" war in Gelsenkirchen über Weihnachten nicht viel zu hören. 18 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern verzeichnete die Polizei seit dem vergangenen Samstag, 22.12.2018. Acht Zigarettenautomaten sprengten unbekannte Täter regelrecht auf und zerstörten sie zum Teil vollkommen. So unter anderem am frühen Morgen des ersten Weihnachtstages an der Drakestraße in Heßler. Hier wurden zwei männliche, dunkel gekleidete Personen beobachtet, die sich unmittelbar nach der Explosion vom Tatort entfernten. In den Abendstunden des 26.12.2018 fielen zwei weitere Automaten unbekannten Tätern zum Opfer. Diesmal in der Memeler Straße in Rotthausen und in der Cranger Straße im Ortsteil Erle. Auch hier sind die Täter flüchtig und die Schäden massiv. Wie stark die Detonationen waren, zeigen die Angaben der Zeugen, die in ihren ersten Befragungen gegenüber den eingesetzten Polizisten aussagten, dass selbst der Boden vibriert habe. Hier wurde auch ein Auto, das in unmittelbarer Nähe geparkt war, durch abgesprengte Teile des Zigarettenautomaten beschädigt. Allein die Schäden an den acht zerstörten Automaten liegen jeweils im mittleren vierstelligen Bereich. In allen Fällen sind die Täterbeschreibungen nur vage und die Verdächtigen noch nicht ermittelt. Ebenfalls durch Knallkörper kam es zu erheblichen Sachbeschädigungen an Mülleimern an der Bulmker Straße in Bulmke-Hüllen und an der Hauptstraße in der Altstadt. Hier wurden aufgrund der Detonationen die Behälter stark beschädigt. Auch hier blieb es zum Glück beim Sachschaden. Ein Kiosk in der Arnoldstraße, in der Feldmark, war ebenfalls Schauplatz einer solchen Sprengung. Gegen 23.45 Uhr ging am 26.12. ein illegaler "Böller" im Eingangsbereich eines Kiosks hoch und beschädigte diesen ganz erheblich. Hier ging eine Scheibe zu Bruch und Teile der Weihnachtsdekoration wurden zerstört. Zeugen beobachteten dabei eine Person. Die Polizei sucht nun nach einem Mann mit schlanker Statur und Oberlippen - Kinnbart. Der Verdächtige ist ca. 20 bis 25 Jahre alt und trug bei der Tat eine helle Kappe, eine dunkle Hose, eine hell/ dunkel abgesetzte Jacke und helle Sneaker mit dunklen Streifen. In der Altstadt (Grasreiner Straße) und in Bulmke-Hüllen (Wanner Straße) wurden in den vergangenen Tagen insgesamt drei Briefkästen aufgesprengt. In zwei Fällen wurden vermutlich die Postsendungen gestohlen. In allen Fällen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Angaben zu Tatverdächtigen oder weiteren Beschädigungen machen können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise bitte unter den Rufnummern 0209 / 365 7112 (KK11) oder 0209 365 8240 (Kriminalwache). Grundsätzlich mahnt die Polizei zum sachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern aller Art. In Deutschland darf nur zertifiziertes Feuerwerk erworben und gezündet werden. Feuerwerk für Privatpersonen darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres an Erwachsene über 18 Jahre verkauft werden. Nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 sind zugelassen. Achten Sie auf das "CE-Zeichen", dass auf jedem einzelnen Feuerwerk aufgedruckt sein muss und erwerben Sie Feuerwerk nur im regulären stationären Handel. Knaller aus dem Ausland sind unter Umständen nicht geprüft und können lebensgefährlich sein. Teilweise explodieren diese umgangssprachlich "Polenböller" genannten Sprengkörper auch ohne Kontakt mit Feuer und können so zu erheblichen, unter Umständen lebensgefährlichen Verletzungen führen. Auch Gegenstände, die durch "Böller" zur Explosion gebracht oder abgesprengt werden, können im Extremfall zu tödlichen Geschossen werden. Wer nicht zertifizierte Knaller zündet oder herstellt, dem drohen bis zu 50000 Euro Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren!


Quelle: Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell



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