Heilbronn: Mindestlohnverstoß geahndet - Strafe in fünfstelliger Höhe

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ots/Hauptzollamt Heilbronn
05 Dez 16:29 2018 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Da eine im Landkreis Ludwigsburg ansässige Verleihfirma den Mindestlohn nicht gezahlt hat, verhängte die Ahndungsstelle des Hauptzollamtes Heilbronn eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den Anfangsverdacht, dass die im Verleihgewerbe tätige Firma über mehrere Monate den in dieser Branche zu zahlenden Mindestlohn nicht gezahlt und so ihren Arbeitnehmern insgesamt 17.000 Euro Arbeitslohn vorenthalten hatte. Gegen die Firma wurde daraufhin durch den Zoll ein Bußgeldbescheid erlassen, der im November rechtskräftig wurde. Der geforderte Strafbetrag wurde inzwischen bezahlt. Zusatzinformation: Durch das am 16. August 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz) und die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sollen Arbeitnehmer vor Niedrig- und Niedrigstlöhnen geschützt werden. Daneben wird durch die gesetzliche Vorschrift sichergestellt, dass alle Arbeitnehmer am gemeinsam erwirtschafteten Erfolg beteiligt werden. Der Mindestlohn schützt abhängig Beschäftigte somit besonders in Niedriglohnsegmenten vor Lohndumping. Bei dem allgemeinen Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttolohn, der als Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen ist. Erfüllt ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn die für den Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn ergibt.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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