Osnabrück: Neun Monate Haftstrafe für die Beschäftigung von Scheinselbstständigen
ots/Hauptzollamt Osnabrück
Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche
Osnabrück (ots) -
Das Amtsgericht Diepholz verurteilte einen 30-jährigen Inhaber einer Baufirma aus dem Raum Diepholz wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte zwischen den Jahren 2013 und 2016 zum Zwecke der Einsparung von Sozialabgaben vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihm standen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er während dieser Zeit die aus Osteuropa stammenden Scheinselbstständigen für sich arbeiten ließ.
Somit hat eine umfassende Sozialversicherungspflicht bestanden, welche der Angeklagte als Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 50.000 Euro, für die der Beschuldigte aufkommen muss", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Diepholz ist rechtskräftig.
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