Osnabrück: Osnabrücker Zoll deckt illegale Beschäftigung im Emsland auf; Acht Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
24 Feb 12:52 2021 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Bei einer Baustellenkontrolle im Emsland haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 18. Februar 2021 acht illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten acht Arbeitnehmer an. Sieben von ihnen wiesen sich mit ukrainischen Ausweisdokumenten aus. Ein Arbeitnehmer legte einen sogenannten lettischen Nichtbürger - Pass vor. Rund 11 Prozent der Einwohner Lettlands haben weder die lettische noch eine andere Staatsangehörigkeit und verfügen über einen sogenannten Nichtbürgerpass ("Aliens passport"). Sie dürfen sich zwar visumsfrei im gesamten Schengenraum bis zu 90 Tage im Halbjahr aufhalten, verwirken dieses Recht jedoch durch die illegale Arbeitsaufnahme.

Die acht Arbeitnehmer haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Bei drei Beschuldigten sind diese Strafverfahren, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück im beschleunigten Verfahren durchgeführt worden.

Ein beschleunigtes Verfahren bezeichnet eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Hauptverhandlung für die drei Beschuldigten fand am Freitag, den 19.02.2021, beim Amtsgericht Osnabrück statt. Bis zur Hauptverhandlung befanden sich die Beschuldigten in Polizeigewahrsam. Sie wurden zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Vom zuständigen Ausländeramt erhielten die acht Männer eine Ausreiseaufforderung, mit der Auflage Deutschland bis zum 3. März 2021 zu verlassen.

Die Ermittlungen dauern an.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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