Trier: Polizei beendet mehrere Fahrten von Fahrzeugführer ohne entsprechende Fahrerlaubnis sowie von deutlich überladenen Holztransporten

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Holztransport 02.02.2023 mit 55,5 Tonnen
ots/Polizeipräsidium Trier
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Holztransport 01.02.23 mit 47 Tonnen
ots/Polizeipräsidium Trier
02 Feb 17:49 2023 von Presseportal.de Print This Article

A-1/B-51/Wittlich/Niederöfflingen/Olzheim (ots) -

Am gestrigen Tag führten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe sowie der Fahndungseinheit der Zentralen Verkehrsdienste des PP Trier eine gemeinsame Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Eifel-West an der BAB A-1 und entlang dieser durch. Dabei wurden im Verlaufe der Kontrolle insgesamt vier Fahrzeugführer kontrolliert, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren bzw. keine ausreichende Fahrerlaubnis besaßen. Bei einem Fahrzeugführer lag eine Führerschein-Sperre vor. Des Weiteren stoppte man 2 überladene Holztransporte. Zunächst wurde ein deutscher Lkw-Zug gestoppt, dessen Fahrer keine ausreichende Fahrerlaubnis besaß. Der verantwortliche Fahrer hatte die erforderliche Klasse CE nicht, so dass die Weiterfahrt untersagt wurde und ein anderer Fahrer des verantwortlichen Unternehmens den Lkw-Zug weiterfahren musste. Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurde eine Fahrerin mit einem Pkw gestoppt, die gar keine Fahrerlaubnis besaß und Beamten gegenüber falsche Personalien nannte. Doch die Beamten konnten aufgrund Unstimmigkeiten schnell die wahren Personalien herausfinden. Der Pkw wurde dann von der Beifahrerin weitergefahren, da diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten stoppten dann noch ein Pkw-Gespann, dessen Fahrer nicht über die ausreichende Führerscheinklasse verfügte. Dieser hätte für das geführte Fahrzeuggespann mindestens die Klasse BE benötigt, hatte jedoch nur die Klasse B. Die Weiterfahrt wurde nur mit dem Pkw gestattet, der Anhänger verblieb vor Ort und wurde später von einer berechtigten Person und gültiger Fahrerlaubnis entfernt. In allen drei Fällen wurde gegen den Fahrer jeweils ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kfz ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen den jeweiligen verantwortlichen Fahrzeughalter wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Duldens des Führens eines Kfz ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet. Zu guter Letzt stoppten die Beamten ein Kastenwagen-Gespann, bei dessen Fahrer eine Fahrerlaubnissperre vorlag und das Gespann hätte gar nicht führen dürfen. Zudem stand der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis wegen einer Sperre, Fahren unter Drogeneinfluss und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Im Rahmen der Kontrollen stoppten die Beamten ebenfalls einen luxemburgischen Langholztransport, welcher mit Douglasienstämmen beladen war. Bei einer Verwiegung mit einer polizeieigenen Waage wurde ein Gesamtgewicht von ca.47 Tonnen festgestellt. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Kontrolle insgesamt 8 Strafverfahren und insgesamt 23 (!) Bußgeldverfahren wegen Überladung, Fahrzeugen mit technischen Mängeln, Verstößen gegen die Lenk- und Ruhzeiten sowie gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eingeleitet. Am heutigen Morgen stoppten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des PP Trier dann auf der B-51 bei Olzheim einen weiteren Langholztransporter, dessen erster Eindruck schon nichts Gutes erahnen ließ. Bei einer Verwiegung mit der polizeieigenen Waage wurde ein Gesamtgewicht von 55,5 Tonnen festgestellt, somit 15,5 Tonnen und fast 40% zu viel. Zulässiges Gesamtgewicht war bei beiden Holztransporten 40.000 kg. Gegen beide Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das Unternehmen wurde jeweils ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Die Weiterfahrt wurde erst gestattet, nachdem die jeweiligen Fahrer einen Teil der Fichtenstämme abgeladen hatten.



Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell



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