Polizei stellt Softair-Pistole sicher - Leichtsinniger Umgang mit sogenannter Anscheinswaffe

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Die Polizei stellte bei dem 14-Jährigen eine Softair-Waffe sicher und leitete ein Verfahren ein. Wie täuschend echt die sogenannte Anscheinswaffe aussieht, zeigt der direkte Vergleich mit der Dienstwaffe der Polizei NRW. (Foto: Polizei Rhein-Kreis Neuss)
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
12 Aug 18:08 2019 von Presseportal.de Print This Article

Dormagen (ots) - Besorgte Dormagener meldeten der Polizei am Sonntag (11.08.), gegen kurz nach 19 Uhr, dass in der Parkanlage nahe der Salm-Reifferscheidt-Allee ein junger Mann mit einer Pistole geschossen habe. Die Beamten fanden daraufhin tatsächlich eine täuschend echt aussehende Softair-Waffe bei einem 14-Jährigen. Dieser war sich keiner Schuld bewusst, da es sich seiner Meinung nach um ein Spielzeug handeln würde. Dass das Führen und Nutzen einer "Anscheinswaffe" in der Öffentlichkeit jedoch verboten ist, wurde dem Jugendlichen erst klar, als die Polizisten das vermeintliche "Spielzeug" sicherstellten und ein Ermittlungsverfahren einleiteten. Es handelt sich um den Nachbau einer "Walther P99", die der Dienstwaffe der Streifenbeamten optisch sehr ähnlich ist (Vergleichsbild anbei).

Die Polizei macht auf die Gefahren aufmerksam, die der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen, "spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden.




Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell



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