Hamburg: Produktunsichere Waren beim Zollamt Hamburg festgestellt - Der Zoll warnt vor weihnachtlichen Käufen per Mausklick

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Lenkräder für Videospielekonsolen
ots/Hauptzollamt Hamburg
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Drohne
ots/Hauptzollamt Hamburg
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Controller für Spielekonsole
ots/Hauptzollamt Hamburg
10 Dez 10:49 2020 von Presseportal.de Print This Article

Hamburg (ots) - Es ist endlich wieder soweit - die Weihnachtszeit hat begonnen und somit auch die Suche nach den passenden Geschenken für die Familie. Was für viele eine Freude ist, bedeutet für Andere volle Straßen, überfüllte Geschäfte und übermäßiger Stress. Daher greifen immer mehr Menschen zum "Kauf per Mausklick" und bestellen ihre Geschenke einfach und bequem übers Internet. "Dabei wird vor allem bei technischen Produkten immer wieder festgestellt, dass die Waren nicht die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen", so die Pressesprecherin vom Hauptzollamt Hamburg Sandra Preising.

So haben die Beschäftigten des Zollamtes Hamburgs in den letzten Wochen eine große Menge an Drohnen sowie an Controllern und Lenkrädern für Spielekonsolen geprüft, welche nicht die erforderlichen Herstellerangaben enthielten. Gleichzeitig lagen den Produkten auch nicht die vorgeschriebenen Unterlagen, wie z.B. die Konformitätserklärung oder die deutsche Gebrauchsanweisung bei. Dabei dient u.a. die Konformitätserklärung als Nachweis, dass ein Produkt den Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien entspricht. Fehlt diese, besteht die erhöhte Gefahr von möglichen Defekten oder Kurzschlüssen. "In Zusammenarbeit mit der Marktüberwachungsbehörde werden die Waren anschließend sichergestellt und über das weitere mögliche Verfahren, z.B. die Vernichtung oder Möglichkeit zur Wiederausfuhr, entschieden", so führt Sandra Preising aus. "Wer seinen Lieben und sich also keiner gesundheitlichen Gefahr aussetzen möchte, sollte insbesondere bei Bestellungen von technischen Geräten Vorsicht walten lassen."

Zusatzinformationen:

Der Zoll weist hin, dass eine gewisse Obacht bei allen Online Bestellungen aus einem Drittland gegeben sein sollte, denn neben der Produktsicherheit zum Schutz der Verbraucher überwacht der Zoll z.B. auch die Einhaltung des gewerblichen Rechtsschutzes. Weiterhin ist zu beachten, dass neben den üblichen Versandkosten in den meisten Fällen auch noch Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchsteuern anfallen.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

- Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben. - Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben. - Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an. Abfertigungshinweise:

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, wo die Sendung innerhalb von 7 Tage grundsätzlich abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind. Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt ab-geholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell



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