Reisezeit ist für den Zoll Aufgriffszeit - Bemerkenswerte Bilanz der Kontrolleinheit-Verkehrswege München des Hauptzollamtes Rosenheim für die beiden Hauptreisemonate Juli und August.

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erfolgreiche Zollkontrollen bei der Rückreise (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
25 Sep 05:53 2019 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim, München (ots) - Vier Tage lang führten die Zollbeamten verstärkt Kontrollen des Rückreiseverkehrs durch. Dabei wurden insgesamt 44 Pkws mit 175 Personen hinsichtlich nicht ordnungsgemäß versteuerter oder verbotener Waren kontrollliert. Als Ergebnis dieser Kontrollen waren alleine 14 Strafverfahren wegen der Nichtanmeldung von Goldschmuck aus der Türkei mit einem Zollwert von insgesamt fast 55.000 EUR einzuleiten. Hierbei wurden Steuern von mehr als 12.000 EUR und Sicherheitsleistungen für die zu erwartenden Strafen und Kosten in Höhe von insgesamt 3.600 EUR erhoben. Größter Einzelaufgriff war Goldschmuck mit einem Zollwert von fast 12.000 Euro und zu zahlenden Abgaben in Höhe von 2.500 EUR. Eine Beschuldigte versuchte durch das Vortäuschen eines medizinischen Notfalles den Abbruch der Zollkontrolle herbeizuführen um den zu erwartenden Folgen zu entgehen. Die daraufhin sofort hinzugezogenen Sanitäter konnten jedoch bei der Frau keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen feststellen, so dass die Kontrolle ordnungsgemäß weitergeführt werden konnte.

Weitere "Reisemitbringsel" waren unter anderem mehrere Elektroschocker, zwei Schlagringe und Pfefferspray, die nach dem Waffengesetz in Deutschland verboten sind. Auch hier leiteten die Zöllner gegen die drei Reisenden ein Strafverfahren ein.

Insgesamt wurden hierfür 900 EUR an Sicherheitsleistungen von den Zollbeamten an Ort und Stelle kassiert.

Auch das klassische Schmuggelgut, die unversteuerten Zigaretten, konnten die Beamten wieder feststellen. In drei Fällen wurden insgesamt 4.200 Stück Zigaretten sichergestellt und Abgaben in Höhe von über 1.000 EUR erhoben.

Zusatzinformation: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten gelten bestimmte Reisefreimengen bzw. Wertgrenzen. Unterschieden wird beim Warenwert, ob die Einreise über den Landweg oder im Schiffs-oder Flugverkehr stattfindet. So liegt die Wertgrenze für steuerfreie Waren, die auf dem Landweg eingeführt werden bei 300 Euro, jedoch im Schiffs- oder Flugverkehr bei 430 Euro. Weitere Informationen zu Reisefreimengen und Grenzen finden sie unter www.zoll.de




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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