Rinder sorgen für Zugverspätungen

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Symbolbild Bundespolizei
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
31 Jul 08:53 2019 von Presseportal.de Print This Article

Staufenberg (Landkreis Göttingen) und Elm (Main-Kinzig-Kreis) (ots) - Ausgebüxtes Weidevieh hielt sich auf der Strecke Kassel - Göttingen und Flieden - Elm im Bereich der Bahnanlagen auf und verursachte dadurch Verspätungen für den Bahnverkehr.

Erster Fall: Am Montag, dem 29.7.2019, gegen 8.45 Uhr, wurden mehre-re freilaufende Rinder im Bereich der Bahnanlagen nahe der Ortschaft Staufenberg (Landkreis Göttingen), gemeldet. Züge in diesem Streckenabschnitt mussten langsam fahren.

Der Halter konnte seine Tiere unbeschadet einfangen. Hierdurch kam es zu Betriebsbeeinträchtigungen auf der Strecke Kassel Göttingen: 10 Züge erhielten insgesamt 168 Minuten Verspätung.

Zweiter Fall: Ebenfalls am 29.7.2019, gegen 12.25 Uhr, hielten sich zwischen Flieden und Elm mehrere Jungbullen im Bereich der Bahnanlagen auf. Auch in diesem Streckenabschnitt mussten die Züge langsam fah-ren. Die Tiere wurden ebenfalls vom Halter wohlbehalten eingefangen. Auch hier entstand eine Betriebsbeeinträchtigung: 4 Züge erhielten ins-gesamt 22 Minuten Verspätung.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und gegen die Tierhalter Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Hinweise der Bundespolizeiinspektion Kassel an Tierhalter:

Sollten Sie Ihr Weidevieh unmittelbar den Bahnanlagen halten, so ist gerade zu dieser trockenen Zeit besonders darauf zu achten, dass die Tiere genügend Wasser und Futter zur Verfügung haben. Dass Tiere von einer Weide ausbrechen und sich unkontrolliert auf den Bahnanlagen aufhalten ist zwingend zu vermeiden. Daher sollte eine ständige Kontrolle der Weide auf Verschluss und die Funktion des Elektrozaunes gewährleistet sein.

Halten sich die Weidetiere im Bahnbereich auf, so kann es zu Betriebsbeeinträchtigungen kommen. In der Regel wird, bei vorwerfbarem Verhalten des Halters, gegen diesen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zusätzlich kann es zu zivilrechtlichen Forderungen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.




Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell



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