München: Schleusungen, viele Migranten und zwei Haftbefehle Bundespolizei beendet lebensgefährdende Schleusung und vollstreckt zwei Haftbefehle

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Die beigefügten Fotos sind zum vorliegenden Sachverhalt unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke freigeben.
ots/Bundespolizeidirektion München
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Das beigefügte Fotos ist zum vorliegenden Sachverhalt unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke freigeben.
ots/Bundespolizeidirektion München
17 Okt 18:11 2022 von Presseportal.de Print This Article

Füssen/Lindau/Kempten (ots) -

Am vergangen Wochenende hat die Bundespolizei an den Grenzübergängen in Lindau und Füssen 19 unerlaubt eingereiste Migranten festgestellt. Ein Syrer muss sich wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise, ein Tunesier und ein Türke erhielten eine Anzeige wegen einer lebensgefährdenden Schleusung nachdem sie in ihrem Auto eine Mutter mit sechs Kinder über die Grenze transportierten. Des Weiteren hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen zwei Haftbefehle vollstreckt und dabei 3.900 Euro Justizschulden eingetrieben.

Lindau / Füssen. Bundespolizisten haben am Freitag (14. Oktober) einen Staatsangehörigen aus Singapur, nach einer Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise aufgrund des abgelaufenen Aufenthaltstitel die Einreise verweigert. Ein 16-jähriger Afghahne wurde ohne Ausweisdokumente am Bahnhof Lindau-Insel festgestellt und dem Jugendamt Lindau übergeben. Ebenso wurde am Bahnhof Lindau-Insel bei einem Polen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten wegen besonders schweren Fall des Diebstahls vollstreckt. Da der 31-Jährige seine Justizschulden von über 2.700 Euro nicht begleichen konnte, brachten die Beamten den Mann zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gitter. Da sein Aufenthaltstitel ungültig war, wurde zudem am Füssener Grenztunnel nach einer Anzeige wegen versuchter unerlaubten Einreise ein 40-jähriger Albaner nach Österreich zurückgewiesen.

Bundespolizisten kontrollierten am Samstag (15. Oktober) einen 41-jährigen tunesischen Fahrzeuglenker mit einem 30-jährigen türkischen Beifahrer. Weiter befanden sich im Fahrzeug eine 32-jährige türkische Mutter mit ihren sechs Kindern. Drei der Kinder wurden mit der Mutter auf der Rücksitzbank, die anderen drei im Kofferraum, liegend und unangeschnallt vorgefunden. Da der Tunesier eine deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzt, durfte er nach der Strafanzeige wegen lebensgefährdender Einschleusung von Ausländern und Verdacht des Fahrens ohne Führerschein die Dienststelle zu Fuß verlassen. Sein lybischer Führerschein besitzt in Deutschland keine Gültigkeit. Der türkische Beifahrer erhielt ebenfalls eine Strafanzeige wegen lebensgefährdender Einschleusung von Ausländern, und wurde nach Österreich zurückgewiesen. Die Mutter mir ihren sechs Kinder wurden an das Anker-Zentrum in Augsburg weitergeleitet. Bei einer im Zug aus Österreich kommend durchgeführten grenzpolizeilichen Einreisekontrolle, wurden am Bahnhof Lindau-Reutin zudem ein pakistanischer und vier indische Staatsangehörige ohne einreise- und aufenthaltslegitimierende Dokumente festgestellt. Bundespolizisten verweigerten ihnen die Einreise nach Deutschland nach Eröffnung der Anzeigen wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise.

Am Sonntag (16 Oktober) überprüften Bundespolizisten am Grenzübergang Lindau-Autobahn zwei syrische Männer in einem Pkw. Der Beifahrer wurde anschließend an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, da er sich in Österreich in einem laufendem Asylverfahren befindet. Der 21-jährige Fahrer wurde zurückgewiesen, da er sich der Beihilfe zur unerlaubten Einreise zu Gunsten des 18-jährigen Beifahrers verdächtig gemacht hat. Bei der Kontrolle eines Zuges aus der Schweiz wurde nochmals ein 30-jähriger Inder festgestellt. Da er die notwendigen Ausweisdokumente gegenüber der Bundespolizei nicht vorweisen konnte, verweigerten sie ihm ebenfalls die Einreise nach Deutschland. Bereits am Vormittag kontrollierten die Polizisten am Grenztunnel Füssen BAB 7 einen georgischen Fahrzeuglenker, der von der Staatsanwaltschaft Lübeck wegen Urkundenfälschung gesucht und zu einer Geldstrafe von 1.200 EUR verurteilt worden war. Der 48-Jährige war nicht zahlungsfähig, was eine Hafteinlieferung nach sich zog.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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