Schnee und Glätte im Rhein-Kreis Neuss - Fahren Sie vorsichtig!

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Winterliches Symbolbild Polizei: Schneemann in Uniform
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
24 Jän 07:58 2019 von Presseportal.de Print This Article

Rhein-Kreis Neuss (ots) -


Am Mittwochmorgen (23.1.) lagen weite Teile des Rhein-Kreises Neuss unter einer dichten, glitzernden Schneedecke. Der Anblick, der bei Kindern für freudestrahlende Augen sorgt, barg für den einen oderanderen Verkehrsteilnehmer jedoch auch Risiken.


Bislang zählte die Kreispolizei 17 offenbar witterungsbedingte Unfälle, bei denen glücklicherweise meist nur Sachschaden entstand.


Eine 26-jährige Neusserin brachten Rettungskräfte am Dienstagnachmittag (22.1.) vorsorglich in ein Krankenhaus, nachdem sie an der Norfer Straße in Neuss einem vorausfahrenden Pkw aufgefahren war.


Im Neusser Ortsteil Grimlinghausen fuhr ein bislang Unbekannter ein Verkehrszeichen am Blindeisenweg um und flüchtete anschließend von der Unfallstelle. In zwei Fällen musste die Polizei Bußgelder verhängen, weil Unfallverursacher mit offensichtlich ungeeigneten Sommerreifen unterwegs waren.


Der späte Schnee in diesem Jahr steigert derzeit das Unfallrisiko und erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und eine, den Witterungsverhältnissen angepasste, defensive Fahrweise. Dazu gehört auch die passende Bereifung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Winterreifen verkürzen bei niedrigen Temperaturen und rutschigem Untergrund den Bremsweg erheblich. Ist ein Unfall eindeutig auf nicht angepasste Bereifung zurückzuführen, zieht das nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern hat auch möglicherweise negativen Einfluss auf den Versicherungsschutz.


Liegt Schnee auf der Straße oder ist die Fahrbahn glatt, müssen die Autos mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ("geeignete Bereifung") ausgerüstet sein. Ist das nicht der Fall wird ein Bußgeldvon mindestens 60 Euro fällig sowie ein Punkt. Kommt es wegen der falschen Bereifung zu einem Unfall, muss der Betroffene sogar mit 120Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.


Vor Fahrtantritt sind die Scheiben von Eis und Schnee zu befreien,um freie Sicht zu gewährleisten.


Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Jeder darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann.


Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss kontrolliert an wechselnden Standorten im Kreisgebiet die gefahrene Geschwindigkeit sowie die Verkehrstauglichkeit der Kraftfahrzeuge und ihrer Lenker. Ordnungswidrigkeiten werden konsequent geahndet - zu Ihrer Sicherheit!


 


 


Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell



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