Osnabrück: Schwarzarbeit im Baugewerbe - Firmeninhaber aus dem Raum Osnabrück erhält einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten

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Zoll deckt Schwarzarbeit auf
ots/Hauptzollamt Osnabrück
15 Jän 07:18 2019 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Das Amtsgericht Osnabrück hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung erlassen und an den Angeklagten zugestellt. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, erwartet den Firmeninhaber aus dem Bauwesen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt würde. Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Mai 2013 bis Oktober 2014 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund 80.000 Euro. Außerdem hinterzog der 48-Jährige noch Lohnsteuerbeiträge von circa 40.000 Euro. "Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer. Gegen den erlassenen Strafbefehl steht dem Angeklagten das Rechtsmittel des Einspruchs zu. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht Osnabrück eingehen.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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