Schwerpunktprüfung bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern

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In den frühen Morgenstunden des 08. Februar 2019 rückten in den Paketverteilzentren der Region neben den vielen Transportfahrzeugen auch insgesamt 75 Zöllner an; Symbolbild: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
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62 Kurier-, Express- und Paketdienstleister hat der Zoll in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region am 08. Februar 2019 auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße überprüft; Symbolbild: ZOLL
ots/Hauptzollamt Braunschweig
11 Feb 18:17 2019 von Presseportal.de Print This Article

Braunschweig (ots) - 62 Kurier-, Express- und Paketdienstleister hat der Zoll in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region am 08. Februar 2019 auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße überprüft.

In den frühen Morgenstunden des 08. Februar 2019 rückten in den Paketverteilzentren der Region neben den vielen Transportfahrzeugen auch insgesamt 75 Zöllner an. Hintergrund war eine bundesweite Schwerpunktprüfung bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern in der sechsten Kalenderwoche. Dabei sollte kontrolliert werden, inwieweit die Branche von Schwarzarbeit betroffen ist und für die schwere Arbeit überall der Mindestlohn gezahlt wird.

Insgesamt wurden 416 Arbeitnehmer (Braunschweig: 233; Göttingen: 133; Hildesheim: 50) von 62 Arbeitgebern (Braunschweig: 29; Göttingen: 26; Hildesheim: 7) zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. "Auch wenn scheinbar immer nur die drei, vier großen Paketdienstleister vor unserer Tür stehen, so sind es doch oft Subunternehmer, die als eigenständige Unternehmen gelten", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die hohe Zahl geprüfter Arbeitgeber.

Bei mehr als jedem vierten Fall (insgesamt: 129, davon Braunschweig: 111; Göttingen: 16; Hildesheim: 2) erfordern die Antworten der Arbeitnehmer genauere Nachermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Insbesondere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (insgesamt: 60, davon Braunschweig: 51; Göttingen: 8; Hildesheim: 1), Vorenthalten von Arbeitsentgelt (insgesamt: 23, davon Braunschweig: 16; Göttingen: 7) und Leistungsmissbrauch (insgesamt: 36, davon Braunschweig: 34; Göttingen: 1; Hildesheim: 1) deuten sich an.

"Dass wir "nur" in 23 Fällen dem Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nachgehen müssen, zeigt, dass nicht jeder Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ein nichtgezahlter Mindestlohn ist. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können etwa auch schlampige Stundenzettel sein", erläutert Zollamtmann Löhde die Statistik.

Jenseits der nackten Zahlen kam es bei einer Kontrolle in Braunschweig zu einer besonderen Kuriosität, als ein Zollbeamter bei seiner Arbeit lebendig eingemauert wurde: Während der Kontrolle wurden die Förderbänder mit Paketen nicht angehalten, sodass ein Zöllner sich plötzlich einer scheinbar undurchdringlichen Mauer aus Paketen gegenübersah als er von seinen Notizen aufblickte. Pressesprecher Löhde weist auf den ernsten Hintergrund der zunächst lustigen Situation hin: "Natürlich lädt der Sachverhalt zu schlechten Beamtenwitzen ein - andererseits zeigt er die Arbeitsbedingungen in der kontrollierten Branche ziemlich deutlich".




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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