Karlsruhe: Sicherheitstag 2020 ein voller Erfolg für den Zoll/ 475 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt nebst zahlreichen anderen Verstößen

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Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
ots/Hauptzollamt Karlsruhe
26 Sep 15:42 2020 von Presseportal.de Print This Article

Karlsruhe (ots) - Auch in diesem Jahr führte das Hauptzollamt Karlsruhe gemeinsam mit der Polizei und anderen Behörden im Rahmen des Sicherheitstages Kontrollmaßnahmen mit unterschiedlichster Zielrichtung durch.

Im Bezirk des Hauptzollamts fanden unter anderem 22 Prüfungen nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes statt. Die Ermittlungen etwaiger Verstöße und sonstige Überprüfungen dauern noch an.

Des Weiteren wurden 8 Shisha-Bars und Shops kontrolliert. Dabei stellten die Beamten diverse Verstöße nach der Abgabenordnung und dem Tabaksteuergesetz fest. Gegen die Verantwortlichen wurden jeweilige Steuerstraf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang sind insgesamt rund 475 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt worden. Darunter augenscheinliche Schmuggelware sowie mehrere Kisten Tabak, die außerhalb einer Bar versteckt waren und durch Einsatzbeamte entdeckt wurden.

Darüber hinaus wurde ein Zolldiensthund im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei in einer Bar eingesetzt. Infolgedessen konnten 1 g Amphetamin und 0,5 g Haschisch aufgefunden werden.

Zusatzinformationen:

In Deutschland unterliegt Wasserpfeifentabak genau wie der normale Rauchtabak der Tabaksteuer. Als Nachweis, dass die Steuer entrichtet wurde, ist für Tabakverpackungen eine als Siegel angebrachte Steuerbanderole gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt ein solches Steuerzeichen oder entpuppt sich dies als Fälschung, handelt es sich in den meisten Fällen um Schmuggelware.

Ferner dürfen Tabakwaren nicht lose abgegeben werden. Es besteht ein sogenannter "Verpackungszwang". Das heißt, es ist gesetzlich verboten, aus größeren Verpackungseinheiten (z.B. aus einer 500 Gramm-Dose) Shisha-Köpfchen mit 10 oder 20 Gramm zu befüllen und diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Vergleichbar ist dies, als würde ein Zigarettenverkäufer Schachteln öffnen, dabei das Steuersiegel brechen, um die Zigaretten dann einzeln mit einem Preisaufschlag zu veräußern.

Die Zuständigkeit des Hauptzollamts Karlsruhe liegt größtenteils im westlichen Baden-Württemberg und erstreckt sich in Teilen in das Bundesland Rheinland-Pfalz. Zum Bezirk gehören die Stadt und der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis, die Metropol-Region Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg, der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis, Nord-Schwarzwald mit den Städten Rastatt, Baden-Baden, Freudenstadt und Calw sowie die Vorderpfalz mit den Städten Ludwigshafen, Worms, Frankenthal einschließlich des Rhein-Pfalz-Kreises.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell



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