Taubertaler Bauunternehmer zu 28 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt

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Symbolbild: Schutzhelm mit der Aufschrift ZOLL Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: ZOLL - BWZ
ots/Hauptzollamt Heilbronn
07 Mai 14:21 2019 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Der 34-jährige Geschäftsführer einer Baufirma wurde durch das Amtsgericht Tauberbischofsheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer 28 monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der aus 29 Fällen ermittelte Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 700.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort Tauberbischofsheim als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum von August 2014 bis September 2016 in seinem Unternehmen Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigte, aber den Großteil des Lohnes an der Buchführung vorbei und damit "schwarz" ausbezahlte.

Hierzu kaufte der einschlägig vorbestrafte Geschäftsführer sogenannte Abdeckrechnungen von Berliner und Nürnberger Firmen, um die ausgezahlten Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern. Der Verurteilte zeigte sich im Verlauf des Verfahrens gegenüber den Ermittlungsbehörden vollumfänglich geständig, was sich auch auf die Strafzumessung positiv auswirkte.

Er muss darüber hinaus den entstandenen Schaden bei der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Sozialkasse des Baugewerbes begleichen.

Zusatzinformationen:

Als Abdeckrechnung wird eine Rechnung bezeichnet, bei der ein tatsächlich entstandener Aufwand, beispielsweise für Schwarzlohnzahlungen, als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht wird. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben werden in der Buchführung unter Zuhilfenahme dieser Rechnung "abgedeckt". Für Unternehmer ist es im finanzbuchhalterischen Sinne "erforderlich" eine solche Abdeckrechnung in die betriebliche Buchführung einzubuchen, um die Abführung der Sozialabgaben zu sparen und mögliche Einkommenszuwächse aus Schwarzarbeit nicht der Besteuerung zuzuführen.




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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