Überzeugungssache - Zoll treibt fünfstelligen Betrag von zahlungsunwilligem Schuldner ein

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Symbolbild: Autobahnverkehr auf der A6 bei Heilbronn Quelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Heilbronn
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Symbolbild: Zollkontrolle Quelle: Zoll
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Symbolbild: Autobahnverkehr auf der A6 bei Weinsberg Quelle: Zoll
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17 Aug 17:06 2019 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Am 7. August 2019 ging der Kontrolleinheit Verkehrswege des Heilbronner Zolls gegen 09:30 Uhr ein ausländischer Schuldner ins Netz, der nicht mit dem Zoll rechnete.

"Im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen auf der Autobahn 6 entschieden wir uns bei einem slowakischen Lastkraftwagen, der beim Tanken auf der Rastanlage Hohenlohe Nord angetroffen wurde, zu einer zoll- und steuerrechtlichen Kontrolle", so einer der Einsatzkräfte.

Die dabei durch den 55-jährigen Fahrer vorgelegten Papiere waren weder aus zoll- noch aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht zu beanstanden - auch das Fahrzeug, das auf anmeldepflichtige oder verbotene Gegenständen kontrolliert wurde, war in Ordnung.

Eine Abfrage des elektronischen Vollstreckungssystems ergab jedoch, dass die Firma, bei der der Fahrer angestellt ist, als Schuldner für öffentlich-rechtliche Geldforderungen bei der Bundesrepublik in der Kreide stand. Der Arbeitgeber des Fahrers hatte einen Bußgeldbescheid des Bundesamts für Güterkraftverkehr von mehr als 11500 Euro nicht entrichtet. Da das Fahrzeug bauartbedingt und aufgrund seines technischen Zustands bei einer möglichen Verwertung eine Deckung dieser Forderungen versprochen hätte und den Beschäftigten der Kontrolleinheiten des Zolls vollstreckungsrechtliche Befugnisse übertragen sind, wurde dem Fahrer die drohende Pfändung seines Vehikels eröffnet.

Ein Telefonat des Fahrers mit seinem Arbeitgeber und nur kurze Zeit später wurde durch die slowakische Firma der offene Forderungsbetrag beglichen.

Zusatzinformationen:

Neben den bekannten Kontrollfeldern (Einhaltung der zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften) ist die Kontrolleinheit Verkehrswege befugt, zu prüfen,

- ob Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuerrechts eingehalten werden, - im Falle von bundeseinheitlichen Grenzausschreibungen tätig zu werden oder - ob im Ausland zugelassene Fahrzeuge (zur Beförderung von mehr als neun Personen) nach dem Personenbeförderungsgesetz einer Besteuerung nach dem Umsatzsteuerrecht unterliegen.

Im zurückliegenden Jahr trieb die Heilbronner Kontrolleinheit Verkehrswege, unterstützt durch das elektronische Vollstreckungssystem, in 115 Fällen offene Forderungen mit einem Gesamtwert von knapp 30000 Euro für verschiedene öffentlich-rechtliche Gläubiger ein.




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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