Vandalismus an Bauzug-Lokomotive aufgeklär: Spurenlage führt zu zwei Jugendlichen aus Ebersberg

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Die Bundespolizei konnte dank mittlerweile ausgewerteter Spurenlage am damaligen Tatort die Verwüstung einer Bauzug-Lokomotive aufklären. Als Tatverdächtig gelten zwei zur Tatzeit 15 bzw. 17 Jahre alte Jugendliche aus Ebersberg - beide streiten die Vorwürfe - trotz Beweislage - jedoch ab.
ots/Bundespolizeidirektion München
31 Jul 08:51 2019 von Presseportal.de Print This Article

München / Grafing, Lkr. Ebersberg (ots) - Die Bundespolizei konnte dank mittlerweile ausgewerteter Spurenlage am damaligen Tatort (Grafing, 3. Mai 2017, siehe Pressemitteilung Nr. 103 vom 4. Mai 2017) die Verwüstung einer Bauzug-Lokomotive aufklären. Als Tatverdächtig gelten zwei zur Tatzeit 15 bzw. 17 Jahre alte Jugendliche aus Ebersberg - beide streiten die Vorwürfe - trotz Beweislage - jedoch ab.

Im Bereich des Haltepunktes Grafing Stadt, wurde eine im Baustellenbereich abgestellte Bauzug-Lokomotive mutwillig beschädigt. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Damals unbekannte Täter haben, vermutlich mit Schottersteinen, die Front- und eine Seitenscheibe der Bauzug-Lokomotive beworfen. Die Seitenscheibe zersplitterte. Die Unbekannten verschafften sich Zutritt in den Innenraum der Lokomotive und verwüsteten den Führerstand.

Damals wurden u.a. von Schottersteinen, an der Lokomotive, in deren Führerstand und an diversen Gegenständen Blut und daktyloskopische Spuren gesichert. Im Mai 2019 benannte das Bundeskriminalamt zwei Jugendliche aus Ebersberg, denen die Spuren zugeordnet werden konnten.

Bei ihrer Vernehmung vor wenigen Tagen wollten die heute 17 und 19 Jahre alten Jugendlichen mit der Sache nichts zu tun haben. Während einer der beiden einräumte, auf der Lokomotive gewesen zu sein, diese jedoch bereits beschädigt vorgefunden zu haben, konnte sich der andere nicht erklären, wie seine gesicherten Fingerabdrücke an den Tatort kamen, an dem er nicht war. Ein Alibi für die Nacht oder den Morgen des 3. Mai 2017 konnte er aber auch nicht vorweisen. Nach Abgabe der Ermittlungen muss nun die Staatsanwaltschaft München II über den Fortgang des Strafverfahrens wegen Sachbeschädigung entscheiden.




Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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