Vielfältiger Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit in allen Facetten aufgedeckt

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Symbolbild: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Heilbronn
31 Dez 11:24 2019 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamtes Heilbronn

Am Ende der von der Staatsanwaltschaft Heilbronn durchgeführten Strafverfahren verhängte das Amtsgericht Heilbronn vor kurzem Haftstrafen von insgesamt sechs Jahren.

Dem Urteil vorausgegangen waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Heilbronn zu Sachverhalten aus der Zeit von August 2013 bis Ende 2016. "Diese ergaben Betrügereien bislang ungekannten Umfangs zu Lasten der Solidargemeinschaft", so ein Ermittlungsbeamter zu den Feststellungen aus vier unterschiedlichen Ermittlungsverfahren.

In Kooperation mit der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Heilbronn konnte der Zoll einer Familie aus dem Zabergäu Leistungsmissbrauch, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Höhe von knapp 300000 Euro nachweisen. Während des gesamten Zeitraums wurden Arbeitslosengelder, Gründungszuschüsse, Krankengeldzahlungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu Unrecht und aufgrund falscher Angaben durch die Angeklagten bezogen.

Als Haupttäter zu verantworten, hatte sich ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger. Außerdem saßen sein 27 Jahre alter Sohn und der 54-jähriger Bruder auf der Anklagebank. Parallel zum Sozialleistungsbezug führte der Haupttäter einen Qualitätssicherungsbetrieb, der als Subunternehmen für einen Automobilzulieferer agierte. Das in diesem Betrieb eingesetzte Personal wurde überwiegend schwarz beschäftigt. Dabei wurden von den Tätern Sozialversicherungsbeiträge im sechsstelligen Bereich nicht abgeführt. Gleichzeitig war ein Teil des Personals selbst arbeitslos gemeldet. Um den erwirtschafteten Gewinn steuerlich zu schmälern, wurden sogenannte Scheinrechnungen verbucht. Dieses kriminelle Vorgehen wurde durch ein im Kraichgau ansässiges Steuerbüro ermöglicht. Ein türkischstämmiger, vorbestrafter Buchhalter war der Hintermann, der die Scheinrechnungen ausstellte und einbuchte.

Inzwischen wurde das betrügerische Familientrio rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Haupttäter erhielt mit zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung die höchste Strafe. Gegen den Sohn wurden 18 Monate und gegen den Bruder 12 Monate Freiheitsstrafe verhängt. Die Verurteilung des vorbestraften Buchhalters zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist noch nicht rechtskräftig.

Neben den strafprozessualen Folgen haben die Verursacher für den entstandenen finanziellen Schaden aufzukommen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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