Warenabfertigung läuft trotz Coronavirus / Einschränkungen bitte unbedingt beachten

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Symbolbild "Zollabfertigung" Quelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Heilbronn
23 Mär 19:05 2020 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - "Die ab sofort geltenden Einschränkungen haben wir zum gegenseitigen Schutz, sowohl für Beteiligte als auch für Beschäftigte, getroffen," so Thomas Wahl stellvertretender Leiter des Hauptzollamtes Heilbronn. Um der Aufrechterhaltung der Zollabfertigung auch weiterhin an allen Standorten während der Coronavirus-Pandemie nachkommen zu können, gelten jedoch ab sofort folgende Einschränkungen.

An allen Zollämtern (Heilbronn: 07131/8970-4111 oder [email protected]; Ludwigsburg: 07141/48879-0 oder [email protected]; Tauberbischofsheim: 09341/9248-0 oder [email protected] und Untermünkheim: 07944/9125-0 oder [email protected]) ist bis auf Weiteres keine Abfertigung von Sendungen durch Privatpersonen ohne vorherige Kontaktaufnahme mehr möglich. Sofern Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass bei einer Zollstelle ein Postpaket für Sie bereitliegt, machen Sie bitte von den Möglichkeiten der nachträglichen Postabfertigung oder der Postabfertigung von zu Hause Gebrauch. Nähere Informationen und Kontaktdaten dazu entnehmen Sie bitte Ihrem Benachrichtigungsschreiben von der Post. Postsendungen für Unternehmen werden bis auf weiteres uneingeschränkt abgefertigt. Hierzu ist die Vorlage der EORI-Nummer erforderlich.

Im Übrigen wird gebeten, nur in dringenden Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder per E-Mail, Liegenschaften des Heilbronner Zolls und seiner Standorte, aufzusuchen, ganz gleich ob die Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen (Zentrale Kontaktnummer: 07131/8970-2444), Zahlstellen oder andere Bereiche des Hauptzollamtes Heilbronn (07131/8970-0) betroffen sind. Beteiligte, die beispielsweise noch ausstehende Kraftfahrzeugsteuerrückstände vor Neuzulassung entrichten müssen, werden gebeten, diese nach Möglichkeit per Überweisung zu begleichen und Bareinzahlungen unbedingt zu vermeiden.

Zusatzinformationen:

Nachträgliche Postverzollung - Vertretung durch die Deutsche Post AG

Die Deutsche Post AG bietet als Serviceleistung die "nachträgliche Postverzollung" an. Wenn Sie nicht persönlich zum Zollamt kommen können, vertritt Sie die Deutsche Post AG bei der zollrechtlichen Abfertigung Ihrer Postsendung. Die Servicegebühr in Höhe von 28,50 Euro wird zusätzlich zu den eventuell anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) erhoben. Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und die weiteren Unterlagen an das Zollamt. Das Antragsformular wird Ihnen zusammen mit dem Benachrichtigungsschreiben zugeschickt. Das Zollamt wird die Sendung dann der Deutschen Post AG zur Verzollung bei einer Zentralstelle übergeben. Bitte berücksichtigen Sie eine entsprechende Transport- und Bearbeitungszeit. Die Vertretung durch die Deutsche Post AG ist nicht möglich, wenn die Sendung Waren enthält, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, z.B. Medikamente oder gefälschte Waren.

Postabfertigung von zu Hause

Ab dem 1. Februar 2020 können zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung.

Nach Kontaktaufnahme mit Ihrem Zollamt erhalten Sie eine Erklärung, die Sie mit den erforderlichen Ausdrucken der fehlenden Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung beim Zollamt diesem zusenden können. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Nach erfolgter Abfertigung unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sen-dung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.

Verweigerung der Annahme der Sendung, Rücksendung an den Versender

Bitte teilen Sie der Deutschen Post AG oder dem Zollamt kurzfristig mit, wenn Sie die Annahme der Sendung verweigern möchten.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



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