Kiel: Widerstand gegen Beamte der Bundespolizei Strafbare Handlungen des 30-jährigen Mannes mittels Einsatz der Bodycam gesichert

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Symbolbild Bodycam
ots/Bundespolizeiinspektion Kiel
18 Feb 19:57 2021 von Presseportal.de Print This Article

Kiel (ots) - Eine Streife der Bundespolizei bemerkte gestern Mittag, 17.02.2021, gegen 13:00 Uhr einen offensichtlich verwirrt wirkenden Mann mit einem Kopfverband.

Die Beamten sprachen den Mann an und fragten ihn nach seinem gesundheitlichen Zustand.

Der Mann reagierte sofort äußerst aggressiv, schimpfte lautstark und ging einfach weiter.

Die Streife ging hinter dem Mann her und forderte ihn auf stehenzubleiben und seinen Ausweis vorzuzeigen.

Wieder schrie er die Kollegen an und war hoch aggressiv. Der Einsatz der Bodycam wurde dem Mann mehrfach angedroht und schließlich wurde sie auch angeschaltet. Gleichzeitig wurde Verstärkung von der Wache angefordert.

Erneut wurde er aufgefordert stehenzubleiben um die Beamten dann zur Dienststelle zu begleiten, er verweigerte dieses aber.

Als ein Beamter den Mann am Arm griff, schlug dieser mit der Faust gegen den Arm des Polizisten und versuchte sich von diesem loszureißen.

Der Mann wurde durch die Streife unter massiver Gegenwehr zu Boden gebracht und letztendlich gefesselt.

Nun konnte er mit zur Wache genommen werden, wo er sich dann schließlich auch beruhigte.

Warum er so stark aggressiv war, konnte nicht abschließend ermittelt werden. Der Kopfverband des Mannes rührte von einer Verletzung her, die zuvor im Krankenhaus behandelt wurde.

Seit 2020 ist die Bodycam bei der Bundespolizei in Kiel im Einsatz. Wie dieser Einsatz der Bodycam zeigt, werden die Aufnahmen mit ihr nicht ständig gemacht, sondern bedürfen einer aktiven Handlung durch die Polizisten. Die Bodycam wird nach Androhung situativ zum Schutz der eingesetzten Beamten eingeschaltet und nimmt dann auf.

Alle be- und entlastenden Aufnahmen werden als gerichtverwertbares Material gesichert und der Strafanzeige beigefügt.

Nach Strafanzeigenaufnahme wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, durfte er die Wache dann wieder verlassen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kiel, übermittelt durch news aktuell



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