Dortmund: Zoll verhindert Einfuhr ohne Lizenz; Dortmunder Zoll zieht 9.000 Stück Handyfolien aus dem Verkehr

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Warenabfertigung (Symbolbild)
ots/Hauptzollamt Dortmund
21 Jän 19:03 2021 von Presseportal.de Print This Article

Dortmund (ots) - Am 15.12.2020 wollte ein Zollbeteiligter beim Zollamt Ost 9.000 Stück "Panzerglasfolien" zur Verwendung bei Smartphones einer bestimmten Marke, deren Name auf der Verpackung auch verwendet wurde, zur Einfuhr aus China anmelden. Lizenzunterlagen für den Import von Waren des Rechtsinhabers konnte er aber nicht vorlegen. Da ein Verstoß im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die Panzerglasfolien mit einem Eigengewicht von 500 Kilo vom Zoll zurückgehalten und der Rechtsinhaber informiert. Der Rechtsinhaber hat inzwischen bestätigt, dass die Waren seine geschützten geistigen Eigentumsrechte verletzen. Das heißt, es lag keine Erlaubnis vor, dass die Marke namentlich auf den Produkten benutzt werden durfte. Die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung wurde vom Markeninhaber beantragt.

Zusatzinformation Marken- und Produktpiraterie:

Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Das sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung. Inhaber von Rechten geistigen Eigentums können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen und damit ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.

Bei den Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund wurden im Jahr 2019 insgesamt 41.394 Plagiate aus dem Verkehr gezogen, u.a. gefälschte elektrische und elektronische Waren, Mobiltelefone, Kleidung, Schuhe, Handtaschen, Parfüm und Armbanduhren nobler Markennamen. Der Wert der beschlagnahmten Waren lag bei über einer Million Euro.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell



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