Augsburg: Zoll warnt vor Interneteinkäufen

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Pluto - Markenzeichenfälschung Bild: Hauptzollamt Augsburg
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Pluto Disney - Markenzeichenfälschung Foto: Hauptzollamt Augsburg
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Faustmesser - verbotene Waffe Foto: Hauptzollamt Augsburg
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Kondorfeder - geschützt durch Washingtoner Artenschutzübereinkommen Foto: Hauptzollamt Augsburg
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Leopardenumhang - geschützt durch Washingtoner Artenschutzübereinkommen Foto: Hauptzollamt Augsburg
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10 Dez 12:00 2018 von Presseportal.de Print This Article

Zollamt Göggingen findet Kuriositäten in Paketen

Augsburg (ots) - Mittlerweile kommen viele Pakete aus China, Pakistan und den USA. Oftmals handelt es sich hierbei um Bestellungen und Einkäufe aus dem Internet. Die Empfänger sind vielfach enttäuscht, weil ein Einfuhrverbot gegen die Aushändigung der bestellten Waren besteht. Teilweise müssen sogar straf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Nicht nur in der Vorweihnachtszeit ist es wichtig, sich vor einer Bestellung zu informieren. Unter "www.zoll.de - Internetbestellungen" klärt die Zoll-verwaltung auf, damit man nicht böse überrascht wird, wie kürzlich im Zollamt Gög-gingen. Eine Überraschung erlebten die Zöllner bei der Kontrolle eines Pakets aus China. Beim Öffnen des relativ kleinen Pakets sprangen den Beamten wortwörtlich 57 Plüschfiguren des berühmten Hundes "Pluto" entgegen, die auf engstem Raum ein-gepfercht den weiten Weg aus Fernost hinter sich bringen mussten. Pluto ist eine von Disney geschützte Markenfigur. Da die zöllnerische Spürnase eine Marken- und Urheberrechtsverletzung witterte, wurde die Ware zunächst zurückgehalten und der Rechteinhaber informiert. Die Anfrage ergab, dass es sich tatsächlich um Fälschun-gen handelt. Somit war das Schicksal der nachgemachten Plutos besiegelt. Sie mussten auf Antrag des Rechteinhabers vernichtet werden. Neben niedlichen Plüschhunden werden aber auch gefährliche Waffen versandt. Bei der Kontrolle eines Pakets aus den USA entdeckten die Zöllner zwölf dolchartige Gegenstände aus schwarzem Kunststoff. Der Adressat des Pakets überreichte dem Abfertigungsbeamten bereitwillig einen Feststellungsbescheid vom Bundeskriminal-amt (BKA) aus dem hervorgeht, dass es sich um sogenannte Faustmesser handelt, die nach Einschätzung des BKA verbotene Waffen darstellen. Dem Empfänger war offensichtlich nicht bewusst, dass die er somit nicht über die Messer verfügen darf. Die Faustmesser wurden aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz sicher-gestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermitt-lungen führt das Zollfahndungsamt München. Kürzlich wurde zudem ein an einen Augsburger Empfänger adressiertes Postpaket aus Pakistan kontrolliert. Zum Vorschein kam ein Umhängetuch aus Fell in Leopar-denoptik. Da Leoparden zu den besonders streng geschützten Arten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen gehören, wurde zunächst der Beteiligte um Auskunft gebeten. Nach einem Gespräch mit seiner Familie in Pakistan stand fest, dass es sich tatsächlich um ein Leopardenfell handelt. Bereits seit 1976 besteht die höchste Schutzklasse für die gefährdeten Raubkatzen. Da keine artenschutz-rechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Sendung beschlag-nahmt. Ebenfalls streng geschützt ist der Andenkondor. Eine speziell präparierte Feder wur-de in einem Paket aus den USA übersandt. Nach Aussage des Empfängers soll der Gegenstand als Ritualstab für Meditationen dienen. Der Esoteriker muss wohl für seine nächste spirituelle Sitzung auf andere Hilfsmittel zurückgreifen, denn das Exemplar mit der Feder wurde beschlagnahmt, da keine entsprechende Genehmi-gung für die unter Höchstschutz stehende Kondorart vorgelegt werden konnte. Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls und zu Verboten und Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren finden Sie unter www.zoll.de.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell



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