Zollabfertigung der Postsendungen - von zu Hause? Bürgerservice ab 01.02.2020 durch die Postabfertigung von zu Hause verbessert

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Quelle: Hauptzollamt Duisburg, Archivbild
ots/Hauptzollamt Duisburg
12 Feb 10:20 2020 von Presseportal.de Print This Article

Duisburg (ots) - Der Zoll hat für die Bürgerinnen und Bürger den Service bei zollrechtlichen Postabfertigungen ab dem 01. Februar 2020 verbessert. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit, Postabfertigung mit einem Warenwert bis zu 1.000 Euro von zu Hause aus vorzunehmen.

Dazu kann eine schriftliche Erklärung nach Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Zollamt erfolgen. Das Zollamt fertigt die Postsendung ab und stellt die Postsendung nach der Zahlung ggf. anfallender Abgaben (z.B. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) und Übermittlung einer Postwertmarke zu.

Neben der Postabfertigung von zu Hause besteht weiterhin die Möglichkeit, die Postsendung beim zuständigen Zollamt abzuholen oder die Serviceleistung "nachträgliche Postverzollung" der Deutschen Post gegen ein Entgelt zu nutzen.

Der Zoll stellt auf seiner Internetseite zoll.de unter der Rubrik Privatpersonen/ Post- und Internetbestellungen weitere Informationen zur Verfügung.

Zusätzliche Information: Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg stehen die Zollämter Ruhrort, Essen, Emmerich und Straelen-Autobahn als Ansprechpartner für die Wirtschaft und rund zwei Millionen Einwohner zur Verfügung. Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Duisburg insgesamt 38.000 Postsendungen bearbeitet.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell



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