,,Endstation,, Rosenheim - Nach illegalem Einreiseversuch 237 Tage ins Gefängnis

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Für einen Somalier war in Rosenheim "Endstation". Der Mann wurde von der Bundespolizei für 237 Tage ins Gefängnis eingeliefert.
ots/Bundespolizeidirektion München
05 Feb 17:05 2020 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Dienstag (4. Februar) einen Somalier unmittelbar nach dessen illegalen Einreiseversuch in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Dort wird er voraussichtlich 237 Tage lang bleiben müssen. Der Migrant war zuvor mit einem international verkehrenden Zug in Richtung München unterwegs. Für den Mann war schon in Rosenheim "Endstation".

Der 30-Jährige war im Nachtzug aus Rom von Raublinger Schleierfahndern kontrolliert worden. Er konnte sich lediglich mit einer österreichischen Asylkarte ausweisen. Einreise- oder Aufenthaltspapiere für Deutschland konnte er den Beamten nicht vorzeigen. Daher wurde er in Rosenheim zur Bundespolizeiinspektion gebracht. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab nicht nur, dass er gegen ein Einreiseverbot verstoßen hatte, sondern auch von den Staatsanwaltschaften in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg gesucht wird. Aus den jeweiligen Haftbefehlen geht hervor, dass der somalische Staatsangehörige wegen unerlaubten Aufenthalts, Diebstahls beziehungsweise Betrugs Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 3.480 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu begleichen hat. Ferner suche die Staatsanwaltschaft Würzburg aufgrund laufender Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Beleidigung nach dem aktuellen Aufenthaltsort des Mannes. Wie die Bundespolizisten zudem herausfanden, war der Somalier 2018 und 2019 aus Deutschland abgeschoben worden. Wie schon im vergangenen Jahr missachtete er mit seiner erneuten Rückkehr das gegen ihn verhängte Einreiseverbot.

Die Bundespolizei zeigte den Verhafteten wegen seines illegalen Einreiseversuchs an. Anschließend beförderten ihn die Beamten nach Bernau ins Gefängnis. Da er die verhängten Geldstrafen nicht begleichen konnte, musste er die gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen antreten. Insofern stehen dem Mann zusammengerechnet 237 Tage in der Haftanstalt bevor. Während seines Gefängnisaufenthalts wird er sich voraussichtlich noch wegen seines erneuten Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu verantworten haben. Zwischenzeitlich wird dann die zuständige Ausländerbehörde wohl auch über eine weitere aufenthaltsbeendende Maßnahme entschieden haben.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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