vonRedaktion International
MAI 06, 2025
Foto: K. Rudig
Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Damit in Innsbruck noch gezielter geförderteWohnungen vergeben werden können, gibt es ab 1. Juni 2025 eine neue Plattform. Das Servicecenter in der Bürgerstraße 8 steht ab 6. Mai zur Verfügung.
Konkret tritt mit 1. Juni 2025 die neue „Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht“ in Kraft. Damit verbunden sind die Einführung des Innsbrucker Wohn-Tickets und der neuen Wohnungsvergabeplattform. „In einer Zeit, in der die Wohnungssuche für die Bevölkerung immer komplexer wird und gleichzeitig eine große Herausforderung bereitet, bietet die Stadt Innsbruck ein modernes und bereits erprobtes Tool. Hand in Hand mit den im Oktober 2024 beschlossenen Neuerungen in Bezug auf Vormerkung und Vergabe bietet die neue Wohnungsvergabeplattform mittels Innsbrucker Wohn-Ticket eine Lösung“, freut sich Vizebürgermeister Georg Willi. Mag.a Marie-Therese Lampe, Leiterin des Referates Wohnungsvergabe, ergänzt: „Endlich haben wir eine moderne und attraktive Antwort auf die gerechtfertigten, vielfältigen Anforderungen der vorgemerkten Wohnungswerbenden. Zudem wird der Vormerk- und Vergabeprozess wesentlich transparenter und effizienter in der Abwicklung.“
Bitte bewerben und aussuchen!
Digital, aber auch praktisch und niederschwellig? Alle ExpertInnen im Magistrat bejahen diese Frage. Die Wohnungsvergabeplattform ist nicht nur eine digitale Erweiterung des klassischen Vormerk- und Vergabeprozesses, sondern auch bis ins kleinste Detail durchdacht. Die benutzerfreundliche Lösung trägt damit wesentlich zur fairen, bedarfsgerechten und effizienten Verteilung von gefördertem Wohnraum in Innsbruck bei. „Wesentlich dabei ist der Paradigmenwechsel vom bisherigen Zuweisen einer Wohnung zum Aussuchen einer solchen Wohnung. Dies bringt viele Vorteile mit sich: Vorgemerkte Wohnungswerbende können sich nicht nur das bevorzugte Stadtviertel aussuchen, sondern auch die Wohnung, auf die sie sich bewerben möchten“, hebt Lampe hervor und weist darauf hin, dass BestandskundInnen selbstverständlich ein Schreiben samt den wichtigsten Informationen und Fakten zu ihrem Wohnticket bekommen, um die Vorteile des Online-Tools auch nutzen zu können.
Quelle: Stadt Innsbruck