vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 08, 2026
Symbolbild
© Pressefoto Scharinger
Bei Geschwindigkeitskontrollen im Ortsgebiet von Tweng stellten Polizisten am 7. Februar einen 49-jährigen Pkw Lenker fest, welcher die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 63 km/h überschritt. Dem Deutschen wurde aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Anzeige wird erstattet.
Im Ortsgebiet von Bad Hofgastein kontrollierten Polizisten am Nachmittag des 7. Februar einen 54-jährigen Pkw Lenker. Dabei ergab der durchgeführte Alkotest 1,56 Promille. Dem Steirer wurde die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Neben dem Lenker wird auch die Zulassungsbesitzerin des Pkw, welche als Beifahrerin fungierte, angezeigt, da sie dem 54-Jährigen, trotz Wissens der Alkoholisierung den Pkw überlassen hat.
Am späten Abend des 7. Februar wurden Polizisten auf der A1 bei Hallwang auf einen Pkw Lenker aufmerksam, welcher die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 65 km/h überschritt. Dem 22-Jährigen wurde die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Er wird angezeigt.
Kurz nach Mitternacht zum 8. Februar stellten Polizisten auf der B156 in Richtung Oberndorf einen Pkw fest, welcher mit 112 km/h bei erlaubten 80 km/h fuhr. Im Zuge der Lenker- und Fahrzeugkontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen war und die montierten Kennzeichentafeln von einem anderen Pkw stammen. Diese wurden sichergestellt. Der Lenker wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg