vonRedaktion International
JÄNNER 24, 2026
Symbolbild
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Am Abend des 23. Jänner stellten Polizisten auf der Hochkönigsbundesstraße (B164), von Mühlbach am Hochkönig kommend in Fahrtrichtung Bischofshofen, einen Pkw in auffälliger Fahrweise fest. Bei der Anhaltung des Fahrzuges im Bereich der Erzstraße in Mitterberghütten vermittelte der 56-jähriger österreichischer Lenker einen stark alkoholisierten Eindruck. Der darauffolgende Alkotest ergab einen Wert von 1,88 Promille. Die Polizisten nahmen dem Mann seinen Führerschein vorläufig ab und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Wenig später wurden die Polizisten auf der Salzachtalbundesstraße (B159) zu einem Verkehrsunfall mit Wild entsandt. Ein im Zuge der Unfallaufnahme mit dem 36-jährigen österreichischen Lenker ergab der Alkotest einen Wert von 0,88 Promille. Auch diesem Lenker nahmen die Polizisten seinen Führerschein vorläufig ab und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Am späten Abend nahmen Polizisten im Gemeindegebiet von Grödig, auf der Glaneggerstraße (L237) in Fahrtrichtung Grödig, einen Pkw mit stark überhöhter Geschwindigkeit wahr. Nachdem der Lenker auf die Polizisten aufmerksam geworden sein dürfte, fuhr er über die Schützenstraße und schließlich in den Kapellenweg ein. Dort verlor er aus noch unbekannter Ursache die Herrschaft über sein Fahrzeug und kollidierte frontal mit einer Betonmauer. Nach dem Anprall verließen drei Personen das Fahrzeug, wobei der Lenker zu Fuß vom Unfallort flüchtete. Wenige Minuten später kehrte der Lenker jedoch wieder zur Unfallstelle zurück. Der 18-jährige Einheimische bedauerte sein Verhalten und gab als Begründung der Flucht seinen Alkoholkonsum an. Der Alkotest ergab bei ihm einen Wert von 0,72 Promille, weshalb ihm die Polizisten den Führerschein vorläufig abnahmen. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden. Verletzt wurde durch den Unfall niemand. Der 18-jährige wird, zusätzlich zu den begangenen Verwaltungsübertretungen, auch wegen des Verdachtes der Gefährdung der körperlichen Sicherheit an die Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.
Gegen Mitternacht unterzogen Polizisten im Gemeindegebiet von Hof bei Salzburg eine 37-jährige Salzburgerin einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle. Dabei ergab der Alkotest mit der Frau 1,04 Promille, woraufhin ihr die Polizisten ihren Führerschein vorläufig abnahmen und die Weiterfahrt untersagten.
In den frühen Morgenstunden des 24. Jänner wurden Polizisten in der Innsbrucker Bundesstraße aufgrund seiner flotten Fahrweise auf einen Pkw aufmerksam. Bei seiner Fahrt in Richtung Wals beschleunigte der Lenker sein Fahrzeug zudem deutlich, weshalb die Geschwindigkeitsmessung im Bereich erlaubter 50 km/h eine Höchstgeschwindigkeit 139 km/h ergab. Die Polizisten nahmen dem 19-jährigen Pongauer seinen Probeführerschein und untersagten ihm die Weiterfahrt. Die vorläufige Beschlagnahme des Firmenfahrzeuges war rechtlich nicht möglich.
Im Verlauf der nächtlichen Verkehrskontrollen erfolgten weitere annähernd 150 Alkotests und mehrere Suchtmitteltests, die jedoch negativ verliefen. Die Polizisten erstatteten an die 20 Verwaltungsanzeigen wegen diverser Delikte und hoben über 25 Organmandate ein.
Am 24. Jänner stellten Polizisten in der Mittagszeit auf der Westautobahn (A1) in Fahrtrichtung Deutschland einen Pkw fest, der mit unsicherer Fahrweise unterwegs war. Nach der Anhaltung im Bereich der Gemeinde Wals-Siezenheim führten die Polizisten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch, wobei die 37-jährige Lenkerin aus dem Pongau angab, aufgrund von Müdigkeit etwas unsicher unterwegs gewesen zu sein. Sie komme mit dem im Fahrzeug befindlichen 1-jährigen Kind aus Oberösterreich und befinde sich am Heimweg. Der routinemäßige Alkotest ergab bei der Frau jedoch einen Wert von 2,2 Promille, weshalb ihr die Polizisten den Führerschein vorläufig abnahmen und die Weiterfahrt untersagten. Die 37-jährige und das Kind wurden wenig später von einer Angehörigen abgeholt und nach Hause gebracht. Die Pongauerin wird abgesehen von den Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung auch an die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen des Verdachtes der Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt. Zudem ergeht ein entsprechender Bericht an die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft.
Quelle: LPD Salzburg