Salzburg: Vogelgrippe: Flachgau und Stadt werden zu stark erhöhten Risikogebieten

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 19, 2025

Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter

Für Betriebe über 50 Stück Geflügel gilt Stallpflicht / Bereits bestehende Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin gültig

(LK) Der Flachgau und die Landeshauptstadt werden vom Gesundheitsministerium zu stark erhöhten Risikogebieten für die Vogelgrippe (Geflügelpest) erklärt. Ab Donnerstag, 20. November gilt für landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel zusätzlich zu den bereits eingesetzten Biosicherheitsmaßnahmen eine Stallpflicht. Der Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss dann bestmöglich unterbunden werden. Anlass für die aktuellen Verschärfungen sind der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Burgenland und einem Betrieb in Oberösterreich.

Für landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen über 50 Stück Geflügel gilt im Flachgau und in der Stadt Salzburg ab morgen eine Stallpflicht. Beide Bezirke sind stark erhöhtes Risikogebiet für die Vogelgrippe.

Wegen des hohen Ansteckungsrisikos durch Wildvögel in Geflügelbetrieben wird in allen Flachgauer Gemeinden und in der gesamten Landeshauptstadt für Betriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel eine Stallpflicht verordnet. Der Kontakt zu wild lebenden Vögeln und deren Kot ist zu vermeiden und zu wild lebenden Wasservögeln jedenfalls auszuschließen. Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind von der Stallpflicht ausgenommen, umfassende Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber auch für sie. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Verheerende Konsequenzen für Betriebe

„Der aktuelle Fall im Burgenland zeigt, wie schnell die Krankheit eingeschleppt werden kann, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden“, so Landesveterinärdirektor Peter Schiefer und ergänzt: „Die Konsequenzen für einen betroffenen Betrieb sind dramatisch. Das gesamte Geflügel am Hof muss gekeult werden und es werden Sperr- und Überwachungszonen mit Verbringungsverboten sowie Untersuchungsverpflichtungen eingeführt.“

Vier Bezirke mit „nur“ erhöhtem Risiko

Für Betriebe im Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau ändert sich vorerst nichts. Diese Regionen bleiben weiterhin Gebiete mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe. Die angeführten Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch in diesen Bezirken bereits seit 3. November. „Für alle geflügelhaltenden Betriebe gilt ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmittel, Gerätschaften sowie einer eigenen Stallkleidung und Hygienemaßnahmen bei Betreten der Stallungen“, appelliert Landesveterinärdirektor Peter Schiefer.

Die Krankheitssymptome

Um die Tierseuche möglichst frühzeitig zu erkennen sind die Halterinnen und Halter gefordert, ihre Herde im Blick zu haben. „Erhöhte Verendungsraten oder ein gehäuftes Auftreten typischer Krankheitssymptome müssen sofort an die örtlich zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden. Typische Krankheitssymptome sind etwa Mattigkeit, Bewegungsstörungen, Atemnot, Abfall von Futter- oder Wasseraufnahme und Rückgang der Legeleistung oder Schwellungen und Blutungen im Kopfbereich der Tiere“, sagt Peter Schiefer. Bei Wildvögeln wurde die Geflügelpest bereits in Kärnten sowie in Ober- und Niederösterreich nachgewiesen. Auf Salzburg rückt die Krankheit auch aus dem benachbarten Bayern näher. Für den Menschen besteht laut aktuellen Erkenntnissen keine Gefahr der Ansteckung.

Fütterung von Singvögeln möglich

Die Vogelgrippe-Thematik verunsichert auch Menschen, die in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon Singvögel füttern. Singvögel spielen in der Verbreitung der Vogelgrippe derzeit keine beziehungsweise nur eine sehr untergeordnete Rolle. „Eine Fütterung unter Einhaltung der üblichen Hygiene kann in privaten Gärten ohne Hausgeflügelhaltung auch weiterhin durchgeführt werden“, so Peter Schiefer.

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Quelle: Land Salzburg

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