Salzburg: Nachtrag in der Begutachtung zum Asyl- und Migrationspakt-Gesetz

vonRedaktion International
FEBRUAR 14, 2026

Salzburg

Land Salzburg wird Stellungnahme zum Gesetzesentwurf in einem Punkt präzisieren

(LK) Der Bund hat im Jänner das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz – kurz AMPAG – in Begutachtung geschickt. Die Länder haben ihrerseits Stellungnahmen dazu abgegeben. Im Stellungnahmeverfahren ist es durch die Zusammenführung der einzelnen Materien zu einer Unschärfe gekommen. Das Land Salzburg wird die übermittelte Stellungnahme daher in einem Punkt präzisieren.

Von der Begutachtung auf Bundesebene sind insgesamt neun Gesetze umfasst (Asylgesetz 2005, BBU-Errichtungsgesetz, BFA-Einrichtungsgesetz, BFA-Verfahrensgesetz, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und Ausländerbeschäftigungsgesetz). Diese neun Materien wurden unter dem Titel Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz in Begutachtung geschickt. Auch das Land Salzburg hat fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.

Entlastung von Landesbehörden wird begrüßt

Irrtümlicherweise hat das Land Salzburg formuliert, dass der gesamte Paragraf 46a des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) begrüßt wird. Das ist nicht der Fall. Vonseiten des Landes wird der neu geschaffene Paragraf 46a nur hinsichtlich der Behördenzuständigkeit unterstützt, denn dabei handelt es sich um eine Entlastung von Landesbehörden. Der Übergang der Zuständigkeit auf das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für Anträge auf Familienzusammenführung wird begrüßt. Inhaltlich wird das Ansinnen auf Familienzusammenführung nicht beurteilt beziehungsweise in keiner Weise darauf eingegangen. Am Montag wird eine präzisierende Stellungnahme des Landes Salzburg an den Bund dazu erfolgen.

Quelle: Land Salzburg

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