Salzburg setzt Beschleunigungsgebiete ausschließlich für Photovoltaikanlagen um

vonRedaktion International
FEBRUAR 02, 2026

Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr

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Umsetzung von verpflichtender EU-Vorgabe / Wissenschaftliche Auswahl der geeigneten Flächen

(LK) Die Renewable Energy Directive (RED III) ist eine EU-Richtlinie, die verbindlich umzusetzen ist. Salzburg entscheidet sich bewusst dafür, Beschleunigungsgebiete ausschließlich für Photovoltaik vorzusehen. Insgesamt geht es landesweit um ein Potenzial von rund 135 Hektar Fläche.

Mit der Renewable Energy Directive (RED III) verpflichtet die Europäische Union alle Mitgliedstaaten, Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen und sogenannte Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Mit der Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnung setzt das Land Salzburg die Vorgaben der EU-Richtlinie RED III um. Es handelt sich dabei um die formale Umsetzung und die Erledigung einer Pflichtaufgabe. Inhaltlich ist das Land Salzburg beim Thema erneuerbare Energien tatsächlich bereits weiter. Salzburg hätte die RED III nicht gebraucht.

Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit

Die Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes schafft den rechtlichen Rahmen für Beschleunigungsgebiete, während die noch in Begutachtung gehende Verordnung die konkreten Flächen dafür festlegt. „Wir schaffen nicht nur die rechtliche Grundlage, sondern legen auch offen, wie und wo diese angewendet werden kann“, sagt Landesrat Martin Zauner.

Ausschließlich Photovoltaik

Salzburg entscheidet sich bewusst dafür, Beschleunigungsgebiete ausschließlich für Photovoltaik vorzusehen und nicht für Windkraft oder neue Wasserkraftwerksprojekte. Photovoltaik ist in Salzburg jene Technologie, die am konfliktärmsten umsetzbar ist, besonders gut auf bereits vorbelasteten oder auch versiegelten Flächen realisiert werden kann sowie deutlich geringere Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat als andere Formen der Energieerzeugung. „Wir wählen jene Art der Energieerzeugung, die realistisch beschleunigbar ist und gleichzeitig den geringsten gesellschaftlichen Konflikt erzeugt“, sagt Landesrat Martin Zauner.

Umfang und Art der Flächen

Insgesamt geht es landesweit um ein Potenzial von rund 135 Hektar. Der Schwerpunkt liegt auf bereits vorbelasteten Flächen. Auf bislang unversiegelten Flächen soll ausschließlich Agri-Photovoltaik ermöglicht werden. Damit wird sichergestellt, dass die landwirtschaftliche Nutzung weitergeführt werden kann und keine zusätzliche Bodenversiegelung entsteht. Ein zentraler Punkt der Novelle sind klare Ausschlusskriterien. Bestimmte Gebiete kommen von vornherein nicht infrage. Ausgeschlossen sind unter anderem:

Wissenschaftliche Flächenauswahl

Die Auswahl der potenziellen Flächen erfolgt auf Basis eines wissenschaftlichen Ermittlungsmodells. Dieses Modell wurde von der Regionalentwicklung Leitner & Partner ZT GmbH entwickelt und basiert auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Ein vergleichbares Modell wurde bereits erfolgreich in der Steiermark angewandt. Berücksichtigt werden vor allem vorbelastete Flächen aufgrund ihrer Lage im Umfeld bestehender Verkehrs-, Energie- und Wirtschaftsinfrastruktur. Ausgeschlossen sind - neben den gesetzlich ohnehin verbindlich auszunehmenden Gebieten - insbesondere Wald- und Moorflächen, alpine Nutzungen, Naturgefahrenzonen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und siedlungsnahe Entwicklungsräume sowie Böden mit hoher Funktionalität. Das bedeutet: Böden der Klassen 4 sowie 5a und 5b der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und der Klassen 4 und 5 der Standortfunktion sind ausgeschlossen.

Klar definierte Zonen

Auf diese Weise werden großflächige, konfliktarme Räume identifiziert, die einen beschleunigten Photovoltaikausbau ermöglichen, ohne hochwertige Natur- und Landwirtschaftsflächen zu beeinträchtigen. Zauner: „Photovoltaik gehört primär nach oben auf die Dächer. Unten darf sie den Boden jedenfalls nicht versiegeln.“

Betroffene Gemeinden eingebunden

Die betroffenen Gemeinden wurden bereits vor der Veröffentlichung von Gesetz und Verordnung eingebunden. „Ich habe im Vorfeld Gespräche mit allen betroffenen Bürgermeistern geführt. Auch der Salzburger Gemeindeverband war eingebunden“, sagt Zauner und ergänzt: „Unabhängig von der wissenschaftlichen Flächenauswahl bleibt die Rolle der Gemeinden in der örtlichen Raumplanung gewahrt.“

Kritik an Vorgaben aus Brüssel

Kritisch äußert sich Landesrat Martin Zauner zur RED III allgemein. „Diese Vorgaben kommen als europäischer Pflichtauftrag – ohne Rücksicht darauf, dass Salzburg in vielen Bereichen längst gut funktionierende Abläufe und zukunftsträchtige Strategien hat.“ Zauner verweist dabei insbesondere auf die Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung sowie den Salzburger Masterplan Klima+Energie 2030. „Top-down-Vorgaben wie RED III enthüllen einmal mehr eines der Probleme europäischer Politik aus Brüssel. Wir sprechen von sogenannten Lösungen, die aber regional keineswegs maßgeschneidert sind. Solche Vorgaben tragen berechtigt zur EU-Verdrossenheit bei. Wenn Menschen das Gefühl haben, es wird über ihre Köpfe hinweg entschieden, leidet das Vertrauen. Salzburg braucht keine Symbolpolitik und keine schematischen Vorgaben, sondern praxistaugliche Regeln, die zur Realität vor Ort passen“, sagt Landesrat Martin Zauner abschließend.


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260202_80 (hei/msc)

Quelle: Land Salzburg

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