Keine weitere „S-LINK“-Befragung in Salzburg

vonRedaktion International
JÄNNER 09, 2026

Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr

VfGH erklärt Volksbefragung wegen unklarer Fragestellung für gesetzeswidrig / Projekt wird nicht weiterverfolgt

(LK) Der Verfassungsgerichtshof hat heute der Anfechtung der Salzburger Volksbefragung über die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein wegen einer unklaren Fragestellung stattgegeben und die Volksbefragung deshalb für gesetzwidrig erklärt. Seitens des Landes ändert dieses Erkenntnis aber nichts an der politischen Meinungsbildung durch das Endergebnis der Befragung vom 10. November 2024, es wird keine weitere Befragung geben.

Das Projekt S-LINK wird nicht weiterverfolgt. Im Archivbild eine Zuggarnitur der Lokalbahn am Hauptbahnhof.

Bei der Volksbefragung im November 2024 sprachen sich 53,3 Prozent gegen die Mobilitätslösung aus und antworten mit „nein“ auf die Frage „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“

Schnöll: „Keine weitere Befragung und keine Weiterverfolgung des Projekts.“

Für Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll steht fest: „Es wird jedenfalls keine weitere Befragung geben. Ungeachtet des Erkenntnisses des VfGH haben wir eine ausreichende Grundlage für eine politische Meinungsbildung: Die Salzburgerinnen und Salzburger haben sich gegen den S-LINK ausgesprochen. Dementsprechend wird das Projekt nicht weiterverfolgt.“

Erkenntnis zu akzeptieren

Landeslegist Paul Sieberer ergänzt: „Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass der VfGH keine Aussage zu Vorhalten getroffen hat, etwa ob die Fragestellung in unzulässiger Weise suggestiv war und ob im ganzen Land hätte abgestimmt werden müssen. Höchstgerichtliche Entscheidungen sind jedenfalls zu akzeptieren und zu respektieren. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass aus Sicht des Landes ein wohl nur beschränkter Mehrwert für die Stimmberechtigten mit einer Fragestellung verbunden gewesen wäre, die der VfGH in seinem Erkenntnis fordert. Diese hätte demnach lauten müssen: ‚Soll das Land Salzburg durch Zurverfügungstellung finanzieller Mittel und durch entsprechendes Stimmverhalten seiner Vertreter in der Generalversammlung der Projektgesellschaft sowie durch weitere privatwirtschaftliche Maßnahmen darauf hinwirken, dass der S-LINK......umgesetzt wird‘. Für die Bürgerinnen und Bürger wäre dadurch aus Sicht des Landes nicht wirklich etwas klarer oder leichter verständlich geworden."


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260108_41 (ap/msc)

Quelle: Land Salzburg

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