Salzburg: Nachtgastronomie - Land verstärkt Sicherheits- und Brandschutzkontrollen

vonRedaktion International
JÄNNER 09, 2026

Salzburg

Brandinferno in Crans-Montana als Anlass / Fokus auf konsequente Kontrollen

(LK) Die Bilder des Feuerinfernos im Schweizer Skiort Crans-Montana sind um die Welt gegangen. Sprühfontänen haben die Deckenverkleidung in Brand gesetzt. Mindestens 40 Tote und mehr als 100 Verletzte sind zu beklagen. „Die furchtbaren Bilder aus der Schweiz erschüttern. Auch wenn Salzburg über ein solides und bewährtes Kontrollregime verfügt, dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Sicherheit ist kein Zustand, sondern eine permanente Aufgabe und sie beginnt bei Verantwortung und gesundem Menschenverstand“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek, die für Gewerbe- und Veranstaltungswesen in der Landesregierung ressortzuständig ist.

Salzburg verfüge über ein sehr hohes sicherheits- und brandschutztechnisches Schutzniveau bei Veranstaltungsstätten und Gastgewerbebetrieben. Die überwältigende Mehrheit der Betriebe halte sich an die geltenden Regeln und nehme ihre Verantwortung ernst. „Dieses hohe Niveau dürfe aber nicht durch einzelne Nachlässige gefährdet werden“, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek, die als unmittelbare Reaktion auf das Inferno in Crans-Montana angeordnet hat, dass gefahrengeneigte Gastgewerbebetriebe - insbesondere Betriebe der Nachtgastronomie - sowie Veranstaltungsstätten mit erhöhtem Besucheraufkommen ab sofort zusätzlich kontrolliert werden. Dies gelte vor allem für Standorte, deren letzte behördliche Überprüfung mehr als drei Jahre zurückliege.

Svazek: „Sicher ausgehen in Salzburg.“

Neben diesen gezielten Kontrollen setzt das Land Salzburg bewusst nicht auf neue pauschale Auflagen. Vielmehr geht es darum, bestehende Regeln konsequent durchzusetzen und dort genau hinzuschauen, wo es notwendig ist. Nach Beschluss und Inkrafttreten des neuen Veranstaltungsgesetzes wird zudem die seit 2015 unveränderte Veranstaltungsstätten-Verordnung (VStättVO) überprüft. „Ziel ist ein weiterhin konsequenter Schutz der Bevölkerung bei gleichzeitiger Bereinigung veralteter oder überschießender Auflagen. Wer in Salzburg ausgeht, soll sich auf funktionierenden Brandschutz und verantwortungsvolle Betreiber verlassen können“, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Eigen- und Fremdkontrolle

Gesetzlich sind Betreiber von Nachtlokalen in Österreich verpflichtet, ihren gesamten Betrieb, dazu gehören auch dem Kunden- und Arbeitnehmerschutz dienenden sicherheitstechnischen Anlagenteile (unter anderem Rauchmelder, Notausgänge und Sicherheitskonzepte), selbstständig zu überprüfen oder durch fachkundige Personen prüfen zu lassen und dies zu dokumentieren. Dies muss mindestens ein Mal in einem Zeitraum von fünf beziehungsweise sechs Jahren geschehen.

Behörden haben Sicherheit im Blick

Eine Überprüfung kann aber auch durch die Behörde (Bezirkshauptmannschaften oder dem Magistrat in der Stadt Salzburg) erfolgen. Diese sind auch für Veranstaltungsstätten von überörtlicher Bedeutung zuständig, zum Beispiel dem Messezentrum oder der Festspielstätte auf der Pernerinsel in Hallein. Bei Veranstaltungen von örtlicher Bedeutung (zum Beispiel einem mehrtätigen Zeltfest) ist der Bürgermeister als Behörde für die Überwachung zuständig. Grundsätzlich ist jeder Organisator von Veranstaltungen für die Sicherheit vor Ort, somit den Gästen oder Mitarbeitern verantwortlich und muss dafür Sorge tragen.


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260110_90 (msc/hei)

Quelle: Land Salzburg

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