Trier: 18 Stunden Lenkzeit, technische Mängel, zu lang und zu schwer - Zahlreiche Verstöße bei Kontrollen des gewerblichen Güterkraftverkehrs

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abgefahrene Lauffläche des Sprinters
ots/Polizeipräsidium Trier
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80cm zu lang und 6,9 Tonnen zu schwer
ots/Polizeipräsidium Trier
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Lauffläche weitestgehend abgefahren
ots/Polizeipräsidium Trier
29 Jun 07:23 2022 von Presseportal.de Print This Article

BAB A-64 / Trierweiler (ots) - Am gestrigen Dienstag führten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der PD Wittlich auf dem Autobahnparkplatz Markusberg an der A-64 Kontrollen des gewerblichen Güterkraftverkehrs durch. Dabei stellten die Beamten neben technischen Mängeln auch bei fast jedem Fahrer Verstöße gegen entsprechende Vorschriften fest und drei Mal wurde die Weiterfahrt sogar untersagt. Zunächst stoppten die Beamten einen französischen Sprinter an dem drei Reifen soweit abgefahren waren, dass die Weiterfahrt bis zum Wechsel der Reifen untersagt wurde. Erlaubt sind 1,6mm und das Profil lag meist darunter oder die Reifen hatten teils gar kein Profil mehr. Gegen den Fahrer, zugleich Halter, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung vor Ort einbehalten. Im weiteren Verlauf wurden dann zwei Holztransporte mit Kurzholz gestoppt, dessen Gewicht zwar in Ordnung war, jedoch waren die Holzstämme darauf unzureichend gesichert. Erst nachdem die Fahrer diese nachgesichert hatten, durften diese ihre Fahrt zum Sägewerk fortfahren. Für einen dritten Holztransport aus Luxemburg mit Fichtenholz war dann die Fahrt jedoch vor Ort beendet. Denn bei der Kontrolle wurde nicht nur festgestellt, dass der Sattelzug mit 17,30m zu lang, sondern auch noch mit 46,9 Tonnen zu schwer war. Erlaubt ist hier eine Gesamtlänge von lediglich 16,50m und ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen. Die Weiterfahrt wird erst mit einer anderen, kürzeren, Zugmaschine und weniger Holz gestattet. Unmittelbar vor Kontrollende stoppten die Beamten dann noch einen Klein-Lkw aus den Niederlanden, dessen Fahrer durch eine zu kurze Ruhepause insgesamt 18 von 24 Stunden am Steuer des Klein-Lkw gesessen hat. Wegen der völlig unzureichenden Ruhepause wurde auch hier die Weiterfahrt für mindestens 9 Stunden tägliche Ruhezeit untersagt. Zudem wurden bei dem Fahrer weitere Verstöße gegen die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.



Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell



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